Aufruf abgelaufener und ungepflegter Grabstätten
Gemäß § 24 der Friedhofssatzung der Stadt Edenkoben sind die Nutzungsberechtigten für die Herrichtung und Instandhalten von Grabstätten verantwortlich. Da diese Verantwortlichen nicht zu ermitteln sind, ergeht auf diesem Wege die Aufforderung, sich bei der Friedhofsverwaltung der Stadt Edenkoben oder der Verbandgemeinde Edenkoben innerhalb von einem Monat, vom Tage dieser Veröffentlichung gerechnet, zu melden.
Die Nutzungsberechtigten werden hiermit aufgefordert, mit der Verbandsgemeinde Edenkoben, Poststraße 23, 67480 Edenkoben, Tel.: 06323 959224, Email: lisa-marie.rieth@vg-edenkoben.de Kontakt aufzunehmen. Sollte der Bitte um Kontaktaufnahme nicht bis spätestens 15. November 2024 nachgekommen werden, wird die Grabstätte gemäß der Friedhofssatzung abgeräumt, eingeebnet und bei Ablauf der Ruhezeit neu belegt.
| 1. | Nutzungsberechtigter: | Herr Herbert Seebach |
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| Letzte Bestattung: | Maria Mag. Krebs in Feld F, Reihe 3, Nr. 9+10 |
| 2. | Nutzungsberechtigter: | Herr Lakkhana Franz |
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| Letzte Bestattung: | Friedrich Wilhelm Franz in Feld XV, Reihe U, Nr. 24 |
| 3. | Nutzungsberechtigte: | Erben von Michael Kühner |
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| Letzte Bestattung: | Katharina Kühner in Feld B, Reihe 1, Nr. 14 |
| 4. | Nutzungsberechtigte: | Erben von Gerda Schön |
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| Letzte Bestattung: | Hedwig Albrecht in Feld VI, Nr. 55 |