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Amtsblatt VG Edenkoben
Ausgabe 41/2024
Seite 4
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Aus der Verbandsgemeinderatssitzung

Feuerwehrbedarfsplan der Verbandsgemeinde Edenkoben

Brandschutzdezernent Erster Beigeordneter Eberhard Frankmann informierte über die Hintergründe. Das Brand- und Katastrophenschutzgesetz (LBKG) verpflichtet die Verbandsgemeinden zur Aufstellung von zehnjährigen Feuerwehrbedarfsplänen und der Fortschreibung dieser spätestens in jeweils fünf Jahren. Auch sind die Verbandsgemeinden verpflichtet, Alarm- und Einsatzpläne aufzustellen und der Aufsichtsbehörde zur Prüfung vorzulegen. Die Verbandsgemeinde Edenkoben verfügt über ein Fahrzeugbeschaffungskonzept, jedoch nicht über einen Feuerwehrbedarfsplan, der bisher noch nicht verpflichtend war. Weiterhin besteht ein deutlicher Nachholbedarf bei der Erstellung und Aktualisierung der Alarm- und Einsatzpläne.

Um den Feuerwehrbedarfsplan und die daraus zu entwickelnden Alarm- und Einsatzpläne ordnungsgemäß zu definieren und zu erstellen, wurde eine Risikoanalyse benötigt. Diese hilft der Wehrleitung und der Verwaltung die Gefahren vor Ort in den Gemeinden zu erkennen, die Vorschriften einzuhalten und die Einsatzbereitschaft und Schlagkraft der Feuerwehr auf dem erforderlichen Stand zu halten. Zusammen mit einer Analyse der Gefahren, der vorhandenen und anstehenden Aufgaben, der räumlichen und technischen Ausstattung sowie einem Fahrzeugkonzept entstand unter Federführung der Wehrleitung um Wehrleiter Bernd Sturn gemeinsam mit der Verwaltung der Feuerwehrbedarfsplan für die Verbandsgemeinde.

Der Feuerwehrbedarfsplan beschreibt weiterhin die wichtigsten Maßnahmen, die in den kommenden Jahren auf die Verbandsgemeinde zukommen, um den Brandschutz und die allgemeine Hilfe im Rahmen der Zuständigkeit sicherzustellen. Weiterhin schafft er die Grundlage für Planungssicherheit in diesem Aufgabenfeld für die Verbandsgemeinde im Finanz- und Investitionshaushalt. Die im Feuerwehrbedarfsplan dargestellten Lösungsansätze stellen letztendlich ein Optimum und Maximum von Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der örtlichen Feuerwehr dar. Dies betrifft auch die im Bedarfsplan vorgeschlagenen personellen Veränderungen insbesondere im Bereich der ehrenamtlichen Wehrleitung. Andy Haag ist in seiner Funktion als stellvertretender Wehrleiter (neben Frank Grünnagel) Anfang des Jahres nach Ende seiner zehnjährigen Amtszeit ausgeschieden. Die Amtszeit von Wehrleiter Bernd Sturn endet am 31. Mai 2025. Andy Haag und Bernd Sturn stehen für eine weitere zehnjährige Amtszeit nicht mehr zur Verfügung.

Die Aufgabenstellung und insbesondere die übertragene Verantwortung der Wehrleitung wird auch im Zuge des neuen LBKG noch deutlich komplexer und herausfordernder als bisher. Eine Bewältigung dieser Aufgaben in der geforderten Qualität im Ehrenamt wird künftig wohl nicht mehr zu leisten sein. Hinzu kommt die Aufarbeitung von Defiziten, die bisher ehrenamtlich nicht in der erforderlichen Qualität und Zeit geleistet werden konnten

Wehrleitung und Verwaltung sehen es als zielführend an, die Wehrleitung künftig hauptamtlich zu besetzen, wobei die stellvertretende Wehrleitung wie bisher ihre bisherigen bzw. künftigen Aufgaben ehrenamtlich wahrnimmt und weiterhin von den aktiven Wehrführern gewählt wird. Ab 1. Juni 2025 könnte dann, so informierte der Brandschutzdezernent, eine hauptamtliche Wehrleitung mit entsprechender Qualifikation im Feuerwehrtechnisch gehobenen Dienst und eine ehrenamtliche stellvertretende Wehrleitung die Aufgaben übernehmen. Bei der Stellenbesetzung ist für die Verbandsgemeinde selbstverständlich, die Wehrführer mit in die Personalfindung der hauptamtlichen Wehrleitung mit einzubeziehen.

Erstmals haben sich die Mitglieder des Feuerwehrausschusses zusammen mit den Wehrführern der Ortswehren und Mitgliedern des Verbandsgemeinderates am 12. September 2024 mit dem Feuerwehrbedarfsplan befasst. Der Vorstellung und Beratung ging ein intensiver Austausch und Abstimmung mit dem Brand- und Katastrophenschutzinspekteur des Landkreises, Jens Thiele und den Fachleuten der ADD in Trier voraus. Von Seiten der ADD und Jens Thiele geht mittelfristig an der Hauptamtlichkeit der Wehrleitung zumindest für größere Verbandsgemeinden kein Weg vorbei.

Bei der Vorstellung des Feuerwehrbedarfsplans mit seinen 154 Seiten waren Wehrleiter Bernd Sturn zugeschaltet und der stellvertretende Wehrleiter Frank Grünagel anwesend. Gemeinsam mit dem Brandschutzdezernent lieferten sie Informationen zum aufgestellten Plan, dem Austausch mit dem Kreisfeuerwehrinspekteur Jens Thiele und dem Gespräch bei der ADD. Der Beschluss der Ratsmitglieder fiel einstimmig aus, der erste Feuerwehrbedarfsplan der VG Edenkoben ist somit genehmigt und auf den Weg gebracht.

Bürgermeister Daniel Salm und Bandschutzdezernent Eberhard Frankmann dankten dem Wehrleitungsteam und der Kollegin Jacqueline Bauer für die geleistete Arbeit. „Wir sind stolz, als eine der ersten Verbandsgemeinden im Landkreis Südlichen Weinstraße in Eigenleistung ohne Dienstleister mit Unterstüztung durch die Wehrführer den Feuerwehrbedarfsplan aufgestellt und nun beschlossen“ zu haben“, so Beide.

Unterrichtung über das Ergebnis der überörtlichen Kassenprüfung

Die Ratsmitglieder wurden unterrichtet, über die vom Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße am 6. Mai und 4. Juni 2024 bei der Verbandsgemeindekasse und den vorhandenen Zahlstellen durchgeführten unvermuteten Kassenprüfungen.

Renaturierung Kaltenbach - Auftragsvergabe

Der Kaltenbach zwischen dem Klima-Arboretum in Flemlingen und der Gemarkungsgrenze in Roschbach soll renaturiert werden. Dazu hat die Verbandsgemeinde Edenkoben einen Antrag bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) gestellt. Die schriftliche Genehmigung der SGD Süd zum vorzeitigen Baubeginn liegt nun vor.

In der zurückliegenden Sitzung des Bauausschusses stellte Projektleiter Bernhard Bäcker vom Fachbereich Bauen und Umwelt die Renaturierungsmaßnahme vor: Durch Umgestaltung des Kaltenbaches östlich von Flemlingen auf einer Länge von 600 Metern soll die Verbesserung der Strukturgüte des Gewässers sowie die Verbesserung der Längsdurchlässigkeit erreicht werden. Die Renaturierung umfasst die Maßnahmen wie das Entfernen des Betonprofils, das Abflachen der Uferbereiche und Förderung der zu erwartenden Begleitvegetation aus dem bachbegleitend zu erwartenden Wald- bzw. Baumgesellschaften des Erlen-, Eschen-, Galeriewaldes, Natur- und Standortgemäße beschattete Uferabschnitte durch Förderung oder Einbringung. Sowie die Aufwertung des geradlinigen Gewässerbettes durch Einbringen von Sohlsubstrat und Störsteinen.Im Bereich des ehemaligen Spielplatzes wird der Wirtschaftsweg umgebaut und in den Spielplatz integriert. Durch Erdmodellierungen, Aufweitungen des Gewässerbettes, das Einbringen von Stammholz und Findlingen wird ein neues Gewässerbett geschaffen, das in Trockenzeiten als auch bei Wasserführung zum Spielen einlädt. Gewässerabwärts wird der Wirtschaftsweg zu einer „Furt“ abgesenkt. Damit wird ein Überlauf geschaffen auf die nördlich angrenzenden Grundstücke, die als naturnahe Überschwemmungsmulden ausgebildet werden.

Die Maßnahme der Aktion Blau Plus wird bei den Planungs- und Baukosten zu 90 Prozent gefördert. Nun beschlossen die Mitglieder des Verbandsgemeinderates den Auftrag an die Firma KS Bau und Grün aus Rhodt in Höhe von 116.864 Euro zu vergeben. Mit diesem Beschluss, so Salm, „kann es noch im Spätjahr mit der Renaturierung losgehen“.

6. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Edenkoben

Bei der sechsten Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Edenkoben geht es speziell um die Gemarkung Böbingen, informierte der Bürgermeister. Die Ortsgemeinde Böbingen befindet sich derzeit im Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage Im Bremig“ (konkrete Bauleitplanung). Der Planaufstellungsbeschluss wurde am 27. Juni 2024 durch den Ortsgemeinderat gefasst, nachdem im Vorfeld ein Zielabweichungsverfahren zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage durch die SGD Süd positiv verbeschieden wurde.

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) zu schaffen, ist es notwendig den Flächennutzungsplan zu ändern und für den Geltungsbereich des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage Im Bremig“ die Flächen als Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung Photovoltaik darzustellen. Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig den Planaufstellungsbeschluss für die sechste Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich der Ortsgemeinde Böbingen.

Vergabeermächtigung Neubau Feuerwehrgerätehaus Flemlingen

In Flemlingen wird ein neues Feuerwehrhaus gebaut. Das neue Domizil wird in der Kirchstraße zwischen altem Pfarrhaus und Friedhof entstehen.

Das alte Feuerwehrgerätehaus in einem Anbau der Bürgerstube erfüllt schon seit Jahren nicht mehr die Voraussetzungen für den ordnungsgemäßen und akzeptablen Zustand eines Feuerwehrgerätehauses. Ein Aus- oder Umbau am bisherigen Standort war aus Platzgründen nicht möglich. Somit war und ist ein Neubau des Flemlinger Feuerwehrgerätehaus unumgänglich. Nach aktueller Kostenberechnung muss mit Baukosten in Höhe von 780.000 Euro gerechnet werden.

Nun steht die Vergabe der Rohbauarbeiten an. Damit der Baufortschritt nicht leidet, erteilten die Verbandsgemeinderatsmitglieder einstimmig eine Vergabeermächtigung für den wirtschaftlichsten Bieter an den Ersten Beigeordneten Eberhard Frankmann. Die Kosten für die Rohbauarbeiten wurden vom Architekturbüro Architypus in Edesheim auf 184.000 Euro geschätzt.

Text: Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben