Die Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Böbingen werden hiermit zu der am Mittwoch, 9. November 2022, um 19:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus stattfindenden Versammlung eingeladen.
Der Jagdgenossenschaft gehören alle Grundstückseigentümer im Bereich des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Böbingen nach Maßgabe des Grundflächenverzeichnisses an.
Dieses Grundflächenverzeichnis liegt zwei Wochen lang in der Zeit vom 20.10.2022 bis einschließlich 03.11.2022 während der üblichen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben, Rathaus, Poststraße 23, Zimmer Nr. 128, zur Einsichtnahme für die Jagdgenossen aus.
Das Grundflächenverzeichnis bildet die Grundlage für die Abstimmungen bei allen Jagdgenossenschaftsversammlungen. Flächenberichtigungen können innerhalb der Auslegungsfrist nur nach Vorlage eines Grundbuchauszuges, aus dem die Flächengrößen der Grundstücke aus der Gemarkung Böbingen hervorgehen, vorgenommen werden.
Beschlüsse der Jagdgenossenschaftsversammlung bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche. Die Versammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden beschlussfähig.
Jeder Jagdgenosse kann sich durch die Ehegattin oder Ehegatten oder die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner, durch eine Verwandte oder einen Verwandten gerade Linie, durch eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person, durch ein derselben Jagdgenossenschaft angehöriges volljähriges Mitglied oder durch eine die Grundfläche land-, forst-, oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Persona aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als 3 Vollmachten darf kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen. Die schriftliche Vollmacht ist so abzufassen, dass die Anschrift des Grundstückseigentümers sowie des Bevollmächtigten vollständig und deutlich lesbar ist.
Tagesordnung:
| 1. | Wahl des Jagdvorstandes |
| 2. | Niederschrift zur Überörtlichen Prüfung der Jagdgenossenschaft |
| 3. | Vereinbarung zur Übertragung der Verwaltung der Angelegenheiten |
| 4. | Informationen |