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Amtsblatt VG Edenkoben
Ausgabe 42/2023
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 17 Abs. 6 S. 4 GemO

Vorbemerkung:

Die Damen und Herren Birgit Pilat-Kühn, Susanne Feyrer und Roger Frank haben mit Schreiben, welches am 18.08.2023 eingegangen ist, einen Einwohnerantrag nach § 17 GemO zu dem Thema „Bebauungsplan Ortskern Flur-Nr. 228, 54, 53“ eingereicht. Das Begehren des Antrages lautet wie folgt:

„Die uns bekannt gewordenen Bauentwürfe (Maklerhaus am Luisenpark/Mannheim) zerstören das traditionelle Ortsbild in erheblicher Weise.

Sowohl die bebaute Fläche als auch das Volumen unterscheiden sich markant von der derzeitigen Bebauung.

Dies führt zu:

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Erheblicher Beschattung der Anwesen gegenüber, durch die geplante Höhe und Breite.

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Erhebliche Lärmbelästigung dauerhaft durch die Tiefgarage (Belüftung, Stau vor der Garage…)

Ferner sind die Anwohner besorgt, wegen der großen Flächenversiegelung welche unter anderem zur Überlastung der Kanalisation führen kann.

Auch wird sich der Wiederverkaufswert der anliegenden Häuser in beträchtlicher Höhe reduzieren.“

Behandlung im Gemeinderat am 10.10.2023

Der Gemeinderat Flemlingen hat sich mit dem Einwohnerantrag in seiner Sitzung am 10.10.2023 befasst. Die Beschlussfassung und deren Begründung werden hiermit gemäß § 17 Abs. 6 S. 4 GemO öffentlich bekanntgemacht:

Die formellen und materiellen Voraussetzungen, die an einen Einwohnerantrag nach § 17 GemO gestellt werden, werden erfüllt und der Antrag ist somit formell zulässig. Es kann festgestellt werden:

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 10. Oktober 2023 dem Tagesordnungspunkt 5. Einwohnerantrag nach § 17 GemO stattgegeben.

Der Aufstellungsbeschluss war bereits vorher einstimmig beschlossen worden, ebenso eine Veränderungssperre, um den Bereich städtebaulich zu überplanen. Der Gemeinderat hatte sich im Vorfeld bereits intensiv mit dem Thema befasst und sich mit den Antragstellern, sowie dem Bauträger auseinandergesetzt. Den ausschlaggebenden Punkt, den Einwohnerantrag zuzulassen, ist die Vorgabe aus dem Baugesetzbuch (BauGB), eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung (z. B. Gestaltung des Ortsbildes, Belange der Wirtschaft und des Verkehrs) und die Sicherung einer menschenwürdigen Umwelt zu gewährleisten.

Text: Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben, Fachbereich Organisation