Planaufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 221) geändert worden ist.
Der Gemeinderat Flemlingen hat in seiner Sitzung vom 10.10.2023 den Planaufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Westlich der Hainfelder Straße“ gefasst.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplans beabsichtigt die Gemeinde den Bereich zu überplanen und dadurch geordnet städtebaulich zu entwickeln.
Im Geltungsbereich des Plangebietes liegen die Flurstücke und Teilflächen der Flurstücke mit den Plannummern: 52/2, 228, 227, 225/3, 224/6, 224/8, 217 und 218 (teilweise).
Der Geltungsbereich ist auf dem abgedruckten Auszug der Flurkarte auf der Seite XX mit einer Linie stark umrandet.