Teilaufhebung des Bebauungsplans „Hinterwiese-Kita“
Planaufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189) geändert worden ist und die Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13 a in Verbindung mit §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB.
Der Gemeinderat der Gemeinde Edesheim hat in seiner Sitzung vom 07.10.2025 den Planaufstellungsbeschluss für die Teilaufhebung des Bebauungsplans „Hinterwiese-Kita“ gefasst. Zudem wurde der Entwurf der Teilaufhebung des Bebauungsplans gebilligt und beschlossen, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden uns sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden soll.
Die Teilaufhebung des Bebauungsplans verfolgt das Ziel der Schaffung klarer Rechtsverhältnisse im Interesse einer Innenentwicklung innerhalb der bereits bebauten Ortslage.
Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Die Veröffentlichung der Unterlagen der Teilaufhebung des Bebauungsplans „Hinterwiese-Kita“ erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 24.10.2025 bis einschließlich 24.11.2025.
auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Edenkoben (www.vg-edenkoben.de unter der Rubrik Bauen in der Verbandsgemeinde –Bürger- und Behördenbeteiligung - https://www.vg-edenkoben.de/service/bauen/buerger-und-behoerdenbeteiligung/).
Ebenso besteht eine Verlinkung vom Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz (www.geoportal.rlp.de).
Es wird darauf hingewiesen,
dass die Unterlagen zum Entwurf des Bebauungsplans bei der Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben (Poststraße 23, 67480 Edenkoben) nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden können. Zwecks Terminabsprache wenden Sie sich bitte an Herrn Andy Wenzel, Tel.Nr.: 06323 959-131, Mail: bauleitplanung@vg-edenkoben.de.
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanaufhebung umfasst das Flurstück 655/1 vollständig und ist auf dem abgedruckten Auszug der Flurkarte auf der Seite XX mit einer Linie gekennzeichnet.
Der Inhalt der Bekanntmachung ist ab dem 24.10.2025 ebenfalls unter der oben aufgeführten Internetseite abrufbar.