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Amtsblatt VG Edenkoben
Ausgabe 43/2022
Amtlicher Teil
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Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltjahr 2023 sowie Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Die Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben hat den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 für die Ortsgemeinde Freimersheim erstellt und am 27.Oktober 2022 dem Gemeinderat zugeleitet.

Der Entwurf der 1. Nachtraghaushaltssatzung für das Jahr 2023 liegt ab 28. Oktober 2022 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben, Poststraße 23, 67480 Edenkoben, Zimmer 128, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Gemeinderat am 15. November 2022 zur Einsichtnahme aus.

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Freimersheim haben die Möglichkeit, in der Zeit vom 28. Oktober 2022 bis einschließlich 10. November 2022 Vor-schläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 einzu-reichen.

Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben, Poststraße 23, 67480 Edenkoben, einzureichen. Der Gemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und ent-scheiden.

Freimersheim, 27. Oktober 2022
Daniel Salm, Ortsbürgermeister