Die Bescheide über die Feststellung der beitragspflichtigen Grundstücksflächen wurden mittlerweile an alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer versendet. Wir möchten in diesem Zusammenhang nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Feststellungsbescheid nur dazu dient, die beitragspflichtige Fläche des jeweiligen Grundstückes endgültig festzulegen, um bei der späteren Beitragserhebung eine feststehende Grundlage zur Beitragserhebung zu haben.
Bitte beachten: Der Feststellungsbescheid begründet keine Zahlungspflicht.
Erst mit Erhalt des Bescheides über die Festsetzung und Erhebung des wiederkehrenden Ausbaubeitrages, der im Frühjahr 2023 erfolgt, wird eine Zahlungspflicht begründet.
Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne unter Telefon: 06323 959-149 oder 06323 959-246 zur Verfügung.
Text: Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben, Fachbereich Finanzen