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Amtsblatt VG Edenkoben
Ausgabe 43/2022
Amtlicher Teil
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Gommersheim - amtlich

Kleinprivatwald Besitzer werden gebeten, die Grenzen, diese in den letzten Jahren durch überhängende Äste von Bäumen und Sträuchern stark zugewachsen, freizuschneiden. Leider kommen nur wenige Privatwaldbesitzer ihrer Verkehrssicherungspflicht nach und schneiden den Überhang zeitnah zurück. Überhängende Bäume und Äste stellen ein Gefahrenpotential für Wanderer, Radfahrer und Fahrzeugverkehr dar. Momentan können größere Fahrzeuge, zum Beispiel Löschfahrzeuge der Feuerwehr, nicht mehr passieren, ohne beschädigt zu werden. Im Schadensfall haftet der Grundstückseigentümer für seine Nachlässigkeit.

Das Forstamt bittet die anliegenden Privatwaldbesitzer ihre Parzellen zu kontrollieren und um Entfernung des Überhangs bis spätestens Ende Dezember 2022. Anschließend findet eine Nachkontrolle durch den zuständigen Förster statt. Der dann eventuell noch festgestellte Überhang wird vom Forstbetrieb „von Amts wegen“ entfernt und gegebenenfalls in Rechnung gestellt.

Text: Forstzweckverband und Ortsgemeinde Gommersheim