Titel Logo
Amtsblatt VG Edenkoben
Ausgabe 43/2024
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Hinweise zur Sauberhaltung der Entwässerungsrinnen entlang der Weinberge

Nach der Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Feld- und Waldwege der Ortsgemeinde Hainfeld ist unter anderem unzulässig, beim Einsatz von Geräten und Maschinen, insbesondere beim Wenden, Wege einschließlich ihrer Befestigungen, Seitengräben, Querrinnen und sonstigem Zubehör zu beschädigen oder den Randstreifen abzugraben, auszupflügen oder abzufahren und dadurch die Entwässerung zu beeinträchtigen.

Die Benutzer der Wege sowie die Eigentümer und Besitzer der an die Wege angrenzenden Grundstücke sind verpflichtet, dass u.a. auch die Entwässerungsanlagen frei gehalten werden.

Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Die Ortsgemeinde Hainfeld und die Verbandsgemeindeverwaltung bitten um entsprechende Beachtung.

Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben

Fachbereich Bürgerdienste