Aufruf abgelaufener Grabstätten
Gemäß § 25 der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Großfischlingen sind die Nutzungsberechtigten für die Herrichtung und Instandhalten von Grabstätten verantwortlich. Da diese Verantwortlichen nicht zu ermitteln sind, ergeht auf diesem Wege die Aufforderung, sich bei der Friedhofsverwaltung der Ortsgemeinde Großfischlingen oder der Verbandgemeinde Edenkoben innerhalb von einem Monat, vom Tage dieser Veröffentlichung gerechnet, zu melden.
Gemäß § 24 Abs. 2 der Friedhofssatzung sind eventuell auf der aufgerufenen Grabstätte befindliche Grabmale und sonstiger Grabschmuck von den Nutzungsberechtigten abzuräumen, andernfalls gehen sie in das Eigentum der Ortsgemeinde Großfischlingen über und werden vernichtet.
Die Nutzungsberechtigten werden hiermit aufgefordert, mit der Verbandsgemeinde Edenkoben, Poststraße 23, 67480 Edenkoben, Telefon: 06323 959-224, Email: victoria.woerner@vg-edenkoben.de Kontakt aufzunehmen. Sollte der Bitte um Kontaktaufnahme nicht bis spätestens 2. Dezember 2022 nachgekommen werden, wird die Grabstätte gemäß der Friedhofssatzung abgeräumt, eingeebnet und bei Ablauf der Ruhezeit neu belegt.