Was bedeutet das? Kann ich weiterhin mit Gas heizen? Viele Fragen, die sicher viele von Ihnen umtreiben. Die folgenden Ausführungen sollen etwas Licht ins Dunkel bringen.
In den Medien und von einigen Politikern wurde das GEG23 stark diskutiert und öffentlichkeitswirksam dargestellt. Dabei wurden Fehlinformationen verbreitet, die Verwirrung, Unmut und Unsicherheit auslösten. Es hieß, ab 2024 würde ein Verbot von Öl- und Gasheizungen in Kraft treten, begleitet von erheblichen Kosten für die gesamte Bevölkerung. Tatsächlich ist das GEG23 jedoch komplexer. Es wurde fälschlicherweise behauptet, dass Wärmepumpen im Altbau ungeeignet seien oder nur mit Fußbodenheizung funktionieren. Es wurden auch alternative Lösungen wie Biomasse oder Wasserstoff als überlegen dargestellt.
Was das GEG23 und der Kompromiss der Regierungsparteien vom 13.06.2023 tatsächlich bedeuten, wird nachfolgend aufgeklärt.
Ursprünglich forderte das Gesetz, dass ab dem 01.01.2024 neu eingebaute Heizungen in Neubauten und Bestandsgebäuden mit mindestens 65% erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Der Kompromiss ändert dies grundlegend. Die 65%-Anforderung gilt erst, wenn eine kommunale Wärmeplanung (KWP) für die Gemeinde existiert. Das bedeutet, wenn keine KWP vorliegt, gelten die Regelungen des GEG23 noch nicht, und es dürfen weiterhin Gasheizungen eingebaut werden, sofern sie für den Betrieb mit Wasserstoff umgerüstet werden können. Eine Ausnahme bildet Neubaugebiete, in denen die 65%-Anforderung ab 2024 gilt, unabhängig von der KWP.
Wenn eine kommunale Wärmeplanung existiert, hängt die Auswahl des Heizungssystems davon ab, ob diese Planung ein CO2-neutrales Gasnetz vorsieht oder nicht. Bei einem positiven Szenario können umrüstbare Gasheizungen neben anderen Optionen eingesetzt werden. Falls die KWP kein CO2-neutrales Gasnetz vorsieht, dürfen Gasheizungen nur installiert werden, wenn sie zu 65% mit Biomasse, nicht-leitungsgebundenem Wasserstoff oder dessen Derivaten betrieben werden. Es wird auch angemessene Übergangsfristen geben, um auf neue Technologien umzusteigen.
Der 65%-Anteil bezieht sich auf die Menge der Wärmeenergie, die die Heizungsanlage pro Jahr bereitstellt. Dies umfasst die gesamte erzeugte Wärmeenergie für Heizung und gegebenenfalls Warmwasser, wenn dieses von der Heizungsanlage bereitgestellt wird. Um die geforderten 65% zu erreichen, gibt das Gesetz individuellen Spielraum, der entweder rechnerisch nachgewiesen werden kann oder durch die Auswahl von pauschalen Erfüllungsoptionen, sofern die KWP keine anderen Vorgaben macht.
Entscheidend für die Berechnung des 65%-Anteils ist die benötigte Heizleistung des Gebäudes, die von der Außentemperatur abhängt. Je niedriger die Außentemperatur, desto höher muss die Heizleistung sein, um das Gebäude ausreichend zu beheizen. Im Durchschnitt reichen jedoch bereits 35%-40% der maximalen Heizleistung aus, um 65% des gesamten Jahresbedarfs an Wärmeenergie zu decken, wenn die Heizungsanlage während der gesamten Heizperiode in Betrieb ist. Dies kann jedoch je nach Gebäude variieren. Laut GEG23 gilt ab Mitte 2028 das Verbot für den Einbau reiner Öl- und Gasheizungen. Ab 2045 dürfen gar keine fossilen Brennstoffen mehr in Heizungen zum Einsatz kommen. Bestehende Heizungen können weiterhin genutzt und repariert werden. Dabei wird berücksichtigt, ob die Investitionen im angemessenen Verhältnis zum Wert des Gebäudes stehen und die Haushalte nicht überfordert werden. Es wird eine Förderung geben, die aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert wird und individuelle Bedürfnisse berücksichtigt.
Fazit: Es steht den Eigentümern frei, individuelle Lösungen zu finden, um den geforderten 65%-Anteil an erneuerbaren Energien zu erreichen. Eine energetische Sanierung des Gebäudes ist zwar sinnvoll, um zukünftige Kosten zu senken, jedoch nicht zwingend erforderlich, um die Anforderungen des GEG23 zu erfüllen. Die Wahl des Heizungssystems sollte sorgfältig abgewogen werden, da es sich um eine langfristige Investition handelt. Die Verknüpfung des GEG23 mit einer kommunalen Wärmeplanung kann die Auswahlmöglichkeiten der Bürger einschränken, aber gleichzeitig wirtschaftliche Vorteile bieten. Die besten Heizsysteme für Gebäude hängen von individuellen Bedingungen ab und erfordern eine Einzelfall- oder Quartierlösung. Ein unabhängiger Energieberater kann dabei helfen, die richtige Entscheidung zu treffen.
Text: Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben