Die Ablesung der Wasserzähler für die Endabrechnung der Verbrauchsgebühren wird in diesem Jahr auf zwei Wegen erfolgen:
a) Kunden ohne digitalen Wasserzähler
Alle Kunden, die noch keinen digitalen Wasserzähler installiert haben, sollen den Zählerstand wieder selbst ablesen. Hierfür erhalten Sie diese Woche ein Anschreiben mit dem Hinweis, den Zähler selbst abzulesen und den Zählerstand bis zum 31.12.2022 den Verbandsgemeindewerken mitzuteilen.
Der Zählerstand kann uns wie folgt übermittelt werden:
1. per Internet über ein Portal auf unserer Homepage der Verbandsgemeinde Edenkoben „www.vg-edenkoben.de“ unter dem Link Wasserzählerstand melden
2. per Postkarte, die vom Anschreiben abgetrennt und vollständig ausgefüllt an das Rathaus weitergeleitet oder per Post an uns versandt wird (Portokosten übernehmen wir)
3. per E-Mail: abrechnung@vg-edenkoben.de
4. per Fax unter der Fax-Nummer: 06323 959-299
5. per Telefon unter der Rufnummer: 06323 959-252 oder 257
b) Kunden mit digitalem Wasserzähler
Alle Kunden, die bereits einen digitalen Wasserzähler installiert haben, müssen keine Selbstablesung vornehmen. Die digitalen Wasserzähler werden über die Funkschnittstelle in der ersten Kalenderwoche des nächsten Jahres ausgelesen. Die Ablesestände werden dann systemseitig auf den 31.12.2022 zurückgerechnet.
c) Kunden mit privatem Zwischenzähler (u. A. Gartenzähler)
Sollten Sie einen privaten Zwischenzähler installiert und bei uns ordnungsgemäß angemeldet haben, so müssen Sie diesen wie unter a) beschrieben ebenfalls selbst ablesen. Wenn Ihr Hauptzähler bereits digital ist, bekommen Sie für den Zwischenzähler eine eigene Ablesepost-Karte. Sollten sich noch keinen digitalen Wasserzähler haben, so wird Ihr privater Zwischenzähler auf der Ablesepostkarte für den Hauptzähler mit aufgeführt sein.
Wir weisen auch in diesem Jahr nochmals daraufhin, dass wir aufgrund steuerlicher Vorschriften dazu verpflichtet sind die gemeldeten Ablesestände systemseitig auf den 31.12.2022 hochzurechnen. Dadurch kann der abgerechnete Verbrauch von dem gemeldeten Zählerstand abweichen. Diese Differenz wird aber als Anfangsstand in die nächste Abrechnungsperiode übertragen und dort dann mit dem tatsächlichen Verbrauch verrechnet. Es entsteht Ihnen dadurch keine zusätzliche Belastung.
Text: Verbandsgemeindewerke Edenkoben