Geltungsbereich: 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes „Freimersheimer Mühle“
Planaufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 221) geändert worden ist und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB.
Der Gemeinderat der Gemeinde Freimersheim hat in seiner Sitzung vom 28.03.2023 den Planaufstellungsbeschluss für die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes „Freimersheimer Mühle“ gefasst. In der Sitzung vom 14.11.2023 wurde beschlossen, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden soll.
Die Ortsgemeinde möchte die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes „Freimersheimer Mühle“ aufstellen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die bauliche Verdichtung auf dem bestehenden Betriebsgelände zu schaffen. Außerdem sollen die Flächen südlich des verlegten Abschnitts des Mühlgrabens in das Betriebsgelände einbezogen werden.
Die Veröffentlichung der Unterlagen zum Vorentwurf der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes „Freimersheimer Mühle“ erfolgt in der Zeit
vom 24. November 2023 bis einschließlich 12. Januar 2024
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Edenkoben (www.vg-edenkoben.de unter der Rubrik Bauen in der Verbandsgemeinde –Bürger- und Behördenbeteiligung - https://www.vg-edenkoben.de/service/bauen/buerger-und-behoerdenbeteiligung/).
Ebenso besteht eine Verlinkung vom Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz (www.geoportal.rlp.de).
Es wird darauf hingewiesen,
1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können. Stellungnahmen sollen bevorzugt elektronisch an die Adresse bauleitplanung@vg-edenkoben.de bis zum 12. Januar 2024 vorgebracht werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch schriftlich der Verbandsgemeindeverwaltung (Fachbereich Bauen und Umwelt, Poststraße 23, 67480 Edenkoben) zugesandt oder in der Verwaltung zur Niederschrift abgegeben werden*,
3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und
4. dass die Unterlagen zum Vorentwurf der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans bei der Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben (Poststraße 23, 67480 Edenkoben) nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden können. Zwecks Terminabsprache wenden Sie sich bitte an Herrn Andy Wenzel, Tel.Nr.: 06323 959-131, Mail: bauleitplanung@vg-edenkoben.de.
Im Geltungsbereich des Plangebietes liegen die Flurstücke und Teilflächen der Flurstücke mit den Plannummern: 431/2, 474, 471, 437, 436, 426/3, 476/8, 991/6, 892 und 889.
Der Geltungsbereich ist auf dem abgedruckten Auszug der Flurkarte auf der Seite XX mit einer Linie stark umrandet.
Der Inhalt der Bekanntmachung ist ab dem 24. November 2023 ebenfalls unter der oben aufgeführten Internetseite abrufbar.
*Die Verbandsgemeindeverwaltung ist im Zeitraum vom 23.12.2023 bis einschließlich 01.01.2024 geschlossen.