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Amtsblatt VG Edenkoben
Ausgabe 47/2022
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Offenlegung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2023 des Zweckverbandes für Wasserversorgung Walsheimer Gruppe

des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2023 des Zweckverbandes für Wasserversorgung Walsheimer Gruppe

Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 8 Landesgesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) in Verbindung mit § 97 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Wirtschaftsplan und seinen Anlagen nach Zuleitung an die Verbandsversammlung bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten.

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Wirtschaftsplan und seinen Anlagen liegt ab dem Tag dieser Bekanntmachung bis zur Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung in der Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben, Poststraße 23, Zimmer 211, 67480 Edenkoben während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung" zur Einsichtnahme aus. Um vorherige Terminvereinbarung unter 06323 959-116 wird gebeten.

Ab dem Tag dieser Bekanntmachung können innerhalb einer Frist von 14 Tagen Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Wirtschaftsplans oder seiner Anlagen durch die Einwohner schriftlich beim Zweckverband Walsheimer Gruppe, Gruppenwasserwerke Bornheim, An der Dreihofstraße 1, 76879 Bornheim oder elektronisch über die E-Mail-Adresse kontakt@gw-bornheim.de eingereicht werden.

Text: Gruppenwasserwerke Bornheim