Verkehrsbehördliche Anordnung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben als zuständige Straßenverkehrsbehörde erlässt aufgrund der §§ 44 und 45 StVO im Einvernehmen mit dem Landesbetrieb Mobilität Speyer, der Polizeiinspektion Edenkoben und der Ortsgemeinde Gommersheim folgende
verkehrsbehördliche Anordnung:
Auf der Hauptstraße (L538) in der Ortsdurchfahrt der Ortsgemeinde Gommersheim werden ab der Kreuzung „Haupt-/Bahnhof-/Kirch- und Geinsheimer Straße“ (L538/L530/K6) Parkflächen auf der Straße –mit Einbeziehung Gehwegfläche- markiert. Die Beschilderung der vorstehenden Parkflächenmarkierung erfolgt mit VZ 290.1-40 „Beginn/Ende eines eingeschränkten Halteverbots für eine Zone, doppelseitig und jeweils mit dem Zusatzzeichen 1053-30 „Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt“.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben, Poststraße 23, 67480 Edenkoben schriftlich oder nach Maßgabe des § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes in elektronischer Form oder zur Niederschrift erhoben werden.
Um entsprechende Beachtung wird gebeten.