Titel Logo
Amtsblatt VG Edenkoben
Ausgabe 47/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Parkregelung auf der Hauptstraße (L 538)

Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO)

Verkehrsbehördliche Anordnung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben als zuständige Straßenverkehrsbehörde erlässt aufgrund der §§ 44 und 45 StVO im Einvernehmen mit dem Landesbetrieb Mobilität Speyer, der Polizeiinspektion Edenkoben und der Ortsgemeinde Gommersheim folgende

verkehrsbehördliche Anordnung:

Auf der Hauptstraße (L538) in der Ortsdurchfahrt der Ortsgemeinde Gommersheim werden ab der Kreuzung „Haupt-/Bahnhof-/Kirch- und Geinsheimer Straße“ (L538/L530/K6) Parkflächen auf der Straße –mit Einbeziehung Gehwegfläche- markiert. Die Beschilderung der vorstehenden Parkflächenmarkierung erfolgt mit VZ 290.1-40 „Beginn/Ende eines eingeschränkten Halteverbots für eine Zone, doppelseitig und jeweils mit dem Zusatzzeichen 1053-30 „Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt“.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben, Poststraße 23, 67480 Edenkoben schriftlich oder nach Maßgabe des § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes in elektronischer Form oder zur Niederschrift erhoben werden.

Um entsprechende Beachtung wird gebeten.

Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben
Fachbereich 3 –Bürgerdienste-