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Amtsblatt VG Edenkoben
Ausgabe 48/2023
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Jahresablesung der Wasserzähler

Jahresablesung der Wasserzähler

Die Ablesung der Wasserzähler für die Endabrechnung der Verbrauchsgebühren wird in der Verbandsgemeinde Edenkoben (mit Ausnahme der Gemeinde Roschbach, näheres in der amtlichen Rubrik Roschbach) in diesem Jahr auf zwei Wegen erfolgen:

a) Kunden ohne digitalem Wasserzähler

Alle Kunden, die noch keinen digitalen Wasserzähler installiert haben, sollen den Zählerstand wieder selbst ablesen. Hierfür erhalten Sie diese Woche ein Anschreiben (Ablese-Postkarte) mit dem Hinweis, den Zähler selbst abzulesen und den Zählerstand bis zum 31.12.2023 den Verbandsgemeindewerken mitzuteilen.

Der Zählerstand kann uns wie folgt übermittelt werden:

1.

per Internet über ein Portal auf unserer Homepage der Verbandsgemeinde Edenkoben „www.vg-edenkoben.de“ unter dem Link Wasserzählerstand melden

2.

per Postkarte, die vom Anschreiben abgetrennt und vollständig ausgefüllt an das Rathaus weitergeleitet oder per Post an uns versendet wird (Portokosten übernehmen wir)

3.

per E-Mail: abrechnung@vg-denkoben.de

4.

per Fax unter der Fax-Nummer: 06323/959-299

5.

per Telefon unter der Rufnummer: 06323/959-252 oder 257.

b) Kunden mit digitalem Wasserzähler

Alle Kunden, die bereits einen digitalen Wasserzähler installiert haben, müssen keine Selbstablesung vornehmen. Die digitalen Wasserzähler werden über die Funkschnittstelle Ende des Jahres ausgelesen. Die Ablesestände werden dann systemseitig auf den 31.12.2023 hochgerechnet.

c) Kunden mit privatem Zwischenzähler (u.a. Gartenzähler)

Sollten Sie einen privaten Zwischenzähler installiert und bei uns ordnungsgemäß angemeldet haben, so lesen Sie diesen wie unter a) beschrieben ebenfalls selbst ab. Wenn Ihr Hauptzähler bereits digital ist, bekommen Sie für den Zwischenzähler eine eigene Ablese-Postkarte. Sollten sich noch keinen digitalen Wasserzähler haben, so wird Ihr privater Zwischenzähler auf der Ablese-Postkarte für den Hauptzähler mit aufgeführt sein.

Wir weisen auch in diesem Jahr nochmals daraufhin, dass wir aufgrund steuerlicher Vorschriften dazu verpflichtet sind die gemeldeten Ablesestände systemseitig auf den 31.12.2023 hochzurechnen. Dadurch kann der abgerechnete Verbrauch von dem gemeldeten Zählerstand abweichen. Diese Differenz wird aber als Anfangsstand in die nächste Abrechnungsperiode übertragen und dort dann mit dem tatsächlichen Verbrauch verrechnet. Es entsteht Ihnen dadurch keine zusätzliche Belastung.

Text: Verbandsgemeindewerke Edenkoben, Bild: Gaby Stein auf Pixabay