Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 8 Landesgesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) in Verbindung mit § 97 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Wirtschaftsplan und seinen Anlagen nach Zuleitung an die Verbandsversammlung bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten.
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Wirtschaftsplan und seinen Anlagen liegt ab dem Tag dieser Bekanntmachung bis zur Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung in der Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben, Poststraße 23, Zimmer 211, 67480 Edenkoben während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung zur Einsichtnahme aus.
Ab dem Tag dieser Bekanntmachung können innerhalb einer Frist von 14 Tagen Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Wirtschaftsplans oder seiner Anlagen durch die Einwohner schriftlich beim Zweckverband Walsheimer Gruppe, Gruppenwasserwerke Bornheim, An der Dreihofstraße 1, 76879 Bornheimoder elektronisch über die E-Mail-Adresse kontakt@gw-bornheim.de eingereicht werden.