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Amtsblatt VG Edenkoben
Ausgabe 49/2024
Amtlicher Teil
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Reinigung öffentlicher Straßen

In der Stadt Edenkoben wie auch in allen Ortsgemeinden ist laut Satzung die Kehr-, Räum- und Streupflicht, bei bebauten oder unbebauten Grundstücken, die durch eine öffentliche Straße erschlossen werden oder an sie angrenzen, auf die Eigentümer und Besitzer dieser Grundstücke übertragen.

Die Reinigungspflicht umfasst die innerhalb der geschlossenen Ortslage gelegenen öffentlichen Straßen. Hierzu gehören insbesondere Gehwege (einschließlich Durchlässe), Fahrbahnen und Straßenrinnen (Ausnahme ist die Staatsstraße der Ortsgemeinde Edesheim, die die Reinigung durch eine Fachfirma ausführen lässt) und innerörtliche Radwege.

Zu der wöchentlichen Reinigung gehört selbstverständlich auch, dass nach entsprechender Vegetation das Unkraut auf den Gehwegen und das überhängende Grün entfernt, beziehungsweise auf die Grundstücksgrenze zurück geschnitten wird.

Die Eigentümer und Besitzer von Grundstücken werden deshalb besonders auf die Einhaltung der vorgenannten Bestimmungen hingewiesen.

Text: Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben