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Amtsblatt VG Edenkoben
Ausgabe 5/2025
Amtlicher Teil
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Bebauungsplan „Am alten Bahnhof“

Bebauungsplan „Am alten Bahnhof“

Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 a Abs. 3 i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist.

Der Gemeinderat der Gemeinde Gommersheim hat in seiner Sitzung vom 20.01.2025 die Abwägungsentscheidung für die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes „Am alten Bahnhof“ gefasst. Nachdem Änderungen im Bebauungsplanentwurf vorgenommen wurden, ist gem. § 4a Abs. 3 BauGB eine erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung notwendig.

Die Ortsgemeinde möchte durch den Bebauungsplan „Am alten Bahnhof“ die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bauliche Entwicklung zwischen der Bahnhofstraße und der Kirchstraße schaffen.

Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Die Veröffentlichung der Unterlagen zum Bebauungsplanentwurf „Am alten Bahnhof“ einschließlich der Begründung erfolgt gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

vom 07.02.2025 bis einschließlich 10.03.2025.

auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Edenkoben (www.vg-edenkoben.de unter der Rubrik Bauen in der Verbandsgemeinde –Bürger- und Behördenbeteiligung - https://www.vg-edenkoben.de/service/bauen/buerger-und-behoerdenbeteiligung/).

Ebenso besteht eine Verlinkung vom Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz (www.geoportal.rlp.de).

In Bezug auf die Änderungen bzw. Ergänzungen und ihre möglichen Auswirkungen wird daher Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben (§ 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB).

Es wird darauf hingewiesen,

  1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
  2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können. Stellungnahmen sollen bevorzugt elektronisch an die Adresse bauleitplanung@vg-edenkoben.de bis zum 10.03.2025 vorgebracht werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch schriftlich der Verbandsgemeindeverwaltung (Fachbereich Bauen und Umwelt, Poststraße 23, 67480 Edenkoben) zugesandt oder in der Verwaltung zur Niederschrift abgegeben werden,
  3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und

dass die Unterlagen zum Entwurf des Bebauungsplans bei der Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben (Poststraße 23, 67480 Edenkoben) nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden können. Zwecks Terminabsprache wenden Sie sich bitte an Herrn Andy Wenzel, Tel.Nr.: 06323 959-131, Mail: bauleitplanung@vg-edenkoben.de.

Im Geltungsbereich des Plangebietes liegen die Flurstücke und Teilflächen der Flurstücke mit den Plannummern: 1104/1, 1103/3, 1105, 1106, 1107, 1108, 1109, 1110/1, 1110/4, 1111/2, 423/6, 424/6, 425/5, 423/3, 424/3, 426/1, 427/1, 429/3, 430/1, 426/2, 427/2, 428/4, 429/6, 430/2, 844/18, 844/14, 1/6, 441, 440, 439, 439/5, 449/8, 449/10 und 1126/3.

Der Geltungsbereich ist auf dem abgedruckten Auszug der Flurkarte auf der Seite XX mit einer Linie stark umrandet.

Der Inhalt der Bekanntmachung ist ab dem 07.02.2025 ebenfalls unter der oben aufgeführten Internetseite abrufbar.

Gommersheim, 28.01.2025
gez. Barbara Haag, Ortsbürgermeisterin