Titel Logo
Amtsblatt VG Edenkoben
Ausgabe 50/2024
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung einer Allgemeinverfügung nach § 35 S. 2 VwVfG

Vollzug des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz (LStrG); Widmung von Gemeindestraßen

Vollzug des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz (LStrG); Widmung von Gemeindestraßen

Die Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben erlässt als zuständige Behörde namens und im Auftrag der Ortsgemeinde Hainfeld folgende

Widmungsverfügung.

Die nachfolgenden Verkehrsflächen werden gem. § 36 Abs. 1 in Verbindung mit § 14 des Landesstraßengesetzes (LStrG) für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 01.08.1977 (GVBl. S. 273), zuletzt geändert durch § 84 des Gesetzes vom 07.12.2022 (GVBl. S. 413), als Gemeindestraße im Sinne des § 3 Ziffer 3 LStrG dem öffentlichen Verkehr gewidmet:

a) als Gemeindestraße

Bezeichnung

Flur-Nr., Gemarkung

Hainfeld

Straßengruppe

§ 3 Nr. 3 a) LStrG

Beschränkungen

Auf den Niederwiesen

3661

Gemeindestraße

keine

Im Pflaumen

3656/1, 3656/2, 3657, 3663, 3664, 3665, 3642/1

Gemeindestraße

Keine

Raiffeisen-straße -Stich-

3662

Gemeindestraße

keine

b) als Fußwege

Bezeichnung

Flur-Nr., Gemarkung

Hainfeld

Straßengruppe

§ 3 Nr. 3 b) LStrG

Beschränkungen

Fußweg

3654

Fußweg

keine

Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil dieser Widmungsverfügung.

Die Widmung erfolgt mit sofortiger Wirkung; die Verkehrsübergabe ist bereits erfolgt. Die Widmungsunterlagen können während der Dienstzeiten

Montag – Freitag 8.30 – 12.00 Uhr

Dienstag 14.00 – 16.00 Uhr

Donnerstag 14.00 – 18.00 Uhr

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben, Zimmer 126, Poststraße 23, 67480 Edenkoben eingesehen werden.

Der Fachbereich 2 – Finanzen – bittet um vorherige Terminvereinbarung mit Frau Gauweiler-Herz, 06323/959-246 oder simone.gauweiler-herz@vg-edenkoben.de.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben, Poststraße 23, 67480 Edenkoben schriftlich oder nach Maßgabe des § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes in elektronischer Form oder zur Niederschrift erhoben werden.

Edenkoben, 05.12.2024
gez. Daniel Salm, Bürgermeister