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Amtsblatt VG Edenkoben
Ausgabe 51/2024
Amtlicher Teil
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Kreisverwaltung Südliche Weinstraße

Kreistag beschließt: Landratswahl findet am 23. Februar 2025 statt

Einstimmig hat der Kreistag Südliche Weinstraße in seiner Sitzung am Montag in Burrweiler beschlossen, die Wahl des neuen Landrats oder der neuen Landrätin auf den 23. Februar 2025 zu terminieren. Damit findet die Wahl des neuen Kreischefs beziehungsweise der neuen Kreischefin für die Legislaturperiode 2025 bis 2033 zeitgleich mit der voraussichtlich an diesem Tag stattfindenden Bundestagswahl statt. Eine eventuelle Stichwahl wäre am 9. März. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion hatte einer Zusammenlegung vorab zugestimmt.

Die Landratswahl war zunächst für den 6. April 2025 geplant gewesen. „Nach dem Bruch der Ampel-Koalition und die dadurch vorgezogene Bundestagswahl hat sich eine Zusammenlegung der Landratswahl mit der Bundestagswahl angeboten, da es effizienter und kostengünstiger ist, zwei Wahlen an einem Tag durchzuführen“, so Landrat Dietmar Seefeldt. So würden die meisten Wählerinnen und Wähler im Landkreis SÜW nicht zwei Mal zur Wahlurne gebeten – mit Ausnahme der Verbandsgemeinden Annweiler am Trifels und Maikammer, wo die Wahl zur Bürgermeisterin beziehungsweise zum Bürgermeister zu einem späteren Zeitpunkt stattfindet. Und auch die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer müssten, zumindest in fünf von sieben Verbandsgemeinden in SÜW,nicht erneut innerhalb kurzer Zeit einberufen werden.

Fristen für die Wahlen

Wahlvorschläge für die Landratswahl sowie Angaben zur Beseitigung wesentlicher formaler Mängel können bis Montag, 6. Januar 2025, um 18 Uhr beim Wahlamt in der Kreisverwaltung eingereicht werden. Der Kreiswahlausschuss entscheidet voraussichtlich am Freitag, 10. Januar, um 10 Uhr über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge zur Landratswahl.

Für die Bundestagswahl können Wahlvorschläge sowie Angaben zur Beseitigung wesentlicher formaler Mängel bis Montag, 20. Januar 2025, um 18 Uhr eingereicht werden. Über die Zulassung der Wahlvorschläge entscheidet der Kreiswahlausschuss voraussichtlich am Freitag, 24. Januar, um 10 Uhr.

Die Landrätin beziehungsweise der Landrat wird gemäß der Landkreisordnung (LKO) von den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises in allgemeiner, gleicher, geheimer, unmittelbarer und freier Wahl für acht Jahre gewählt.

Text: Kreisverwaltung Südliche Weinstraße