Aus gegebenem Anlass möchten wir auf die derzeit gültige Friedhofsatzung der Ortsgemeinde Rhodt, vom 27. Juni 2011, mit Änderung vom 26. März 2018 hinweisen:
§ 15 Abs. 8 : Eine Bepflanzung bzw. das Ablegen von Blumen und Grabschmuck ist auf dem Rasen-Urnengrab nicht zugelassen.
Da dies in der Vergangenheit etwas vernachlässigt wurde, bitten wir hiermit, dies in Zukunft zu berücksichtigen. Gleichzeitig bitten wir die betreffenden Hauptnutzungsberechtigten, etwaigen dort befindlichen Grabschmuck mit einer Frist von 4 Wochen zu entfernen. Für eventuelle Rückfragen steht für sie gerne der zuständige Friedhofsbeauftragte, Torsten Specht, zur Verfügung.
Wir bitten um Ihr Verständnis und die freundliche Beachtung.