Alle Steuerpflichtigen, die der Kasse der Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben bisher keine Einzugsermächtigung bzw. kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden gebeten, die 1. Rate an Grundbesitzabgaben und Gewerbesteuer bis spätestens zum 15. Februar 2026 unter Angabe der Buchungsnummer zu entrichten.
Nächste Fälligkeitstermine sind der 15. Mai, 15. August und 15. November. Der Fachbereich Finanzen bittet um entsprechende Beachtung.
Bei den Steuerpflichtigen, die uns eine Einzugsermächtigung bzw. ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die Raten an den jeweiligen Fälligkeitsterminen abgebucht.
Allgemeine Information: Alle Fälligkeiten auf einen Blick
Grundbesitzabgaben (z.B. Grundsteuer A u. B, Wirtschaftswege-, Starenschutzbeiträge, etc.)
| a) | Grundsätzliche Fälligkeit: Je ein Viertel am 15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November eines jeden Jahres |
| b) | Bei Kleinbeträgen bis 15 Euro: Fälligkeit in einer Summe jeweils am 15. August eines jeden Jahres |
| c) | Bei Beträgen bis 30 Euro: Fälligkeit je zur Hälfte am 15. Februar und 15. August eines jeden Jahres |
| d) | Auf Antrag des Steuerpflichtigen kann die Grundsteuerschuld von mehr als 15 Euro jährlich am 01. Juli eines Jahres in einer Summe beglichen werden (Antrag ist bis spätestens Anfang Dezember eines jeden Jahres zu stellen) |
Gewerbesteuervorauszahlungen: Fälligkeit zu je einem Viertel am 15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November eines jeden Jahres
Hundesteuer: Fälligkeit als Jahressteuer jeweils am 15. August eines jeden Jahres
Um einen pünktlichen Zahlungseingang Ihrer jeweiligen Steuer zu gewährleisten, empfehlen wir allen Steuerpflichtigen, uns ein jederzeit widerrufbares SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dies spart allen Beteiligten Zeit und Geld. Nähere Informationen: Verbandsgemeindekasse, Frau Veit, Tel.: 06323959-240