Die Verbandsversammlung hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf
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| 2024 | 2025 |
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| 0,00 EUR | 0,00 EUR |
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf
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| 2024 | 2025 |
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| 0,00 EUR | 0,00 EUR |
Die Verbandsumlage, die von den verbandsangehörigen Gemeinden nach der reduzierten Holzbodenfläche in folgenden Beträgen aufzubringen ist, wird gemäß § 10 Landesgesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) für die Haushaltsjahre 2024/2025 auf 0,00 EUR festgesetzt:
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug: 261.714,32 EUR
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt: 261.509,32 EUR
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt: 325.624,32 EUR
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt: 406.917,32 EUR
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 5.000,00 EUR überschritten sind.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 10.000,00 EUR sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.
Diese Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2024 in Kraft.
| 1. | Die Haushaltssatzung wurde in der Sitzung des Stadtrates Edenkoben vom 11. Dezember 2023 beschlossen. |
| 2. | Die Haushaltssatzung wurde am 3. Januar 2024 der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße in Landau/Pf. gemäß § 97 Abs. 1 Satz 1 GemO vorgelegt. |
| Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße hat mit Schreiben vom 2. Februar 2024, Az.: 12/901-11-ZwVb7 Bedenken wegen Rechtsverletzung entsprechend § 97 GemO nicht geltend gemacht. | |
| 3. | Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 2 GemO i.V. mit § 8 DVO zu § 27 GemO an sieben Werktagen und zwar vom Montag, 19. Februar 2024 bis einschließlich Dienstag, 27. Februar 2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben, Poststraße 23, Zimmer 129, öffentlich aus. Der Fachbereich Finanzen bittet um vorherige Terminvereinbarung mit Nadja Supernok, 06323 959-145 oder nadja.supernok@vg-edenkoben.de einsehbar unter vg-edenkoben.de/service/oeffentliche-bekanntmachungen/offenlage/ oder über QR Code |
| 4. | Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass nach § 24 Abs. 6 GemO Satzungen die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist. |