Der Gemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der §§ 2 und 12 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) die folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages vom 06. Dezember 2018 mit Änderung vom 02. März 2020 beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
Die Anlage zur Tourismusbeitragssatzung vom 06. Dezember 2018 wird neu gefasst:
Die Neufassung ergibt sich aus der Anlage zu dieser Satzung.
(1) Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2025 in Kraft.
(2) Gleichzeitig treten die entsprechenden Satzungsregelungen vom 06. Dezember 2018 mit Änderung vom 02. März 2020 außer Kraft.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 24 Abs. 6 GemO Satzungen die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.