In der Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Gommersheim vom 01.02.2024 wurde in nicht öffentlicher Sitzung folgender Beschluss gefasst, der hiermit gemäß § 35 GemO bekannt gegeben wird:
1. Grundstücksangelegenheit
Der Gemeinderat hat die Ausübung eines Vorkaufsrechts abgelehnt.