Ab dem 1. April 2025 tritt in Rheinland-Pfalz die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung (E-Rechnung) für öffentliche Aufträge und Konzessionen in Kraft. Die Verbandsgemeinde Edenkoben informiert daher alle betroffenen Unternehmen über die neuen Anforderungen und bietet zwei Informationsveranstaltungen an.
Alle Unternehmen, die öffentliche Aufträge oder Konzessionen in Rheinland-Pfalz erhalten, müssen ihre Rechnungen ab dem 1. April 2025 elektronisch im Format XRechnung (XML-basiert) oder ZUGFeRD (PDF mit eingebettetem XML) über den Zentralen E-Rechnungseingang Rheinland-Pfalz (ZRE) einreichen. Andere Formate und Einreichungswege sind nicht zulässig.
Um eine reibungslose Einführung der E-Rechnung zu gewährleisten, wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben sowie die Ortsbürgermeister und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Außenstellen (Grundschulen, Kitas, Servicecenter) bereits umfassend geschult. Diese Schulungen dienten dazu, das notwendige Fachwissen zur Bearbeitung und Verarbeitung von E-Rechnungen zu vermitteln und die technischen Abläufe zu optimieren.
Um Unternehmen bestmöglich auf die Umstellung vorzubereiten, bietet die Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben zwei Schulungstermine an: am Mittwoch, 12. März und Donnerstag, 20. März, jeweils um 15 Uhr. Die Teilnahme ist sowohl in Präsenz als auch online möglich. Der genaue Veranstaltungsort wird nach der Anzahl der Anmeldungen bekannt gegeben. Interessierte Unternehmen können sich unter folgendem Link anmelden: www.meine-vg.de/schulungen
Fragen zur E-Rechnung oder zu den Schulungen können vorab an erechnung@vg-edenkoben.de gesendet werden.
Die E-Rechnung bietet zahlreiche Vorteile: Durch eine strukturierte Datenlieferung werden Prozesse optimiert, Bearbeitungszeiten verkürzt und Fehlerquoten reduziert. Dies erleichtert auch Rechnungsstellern die Abwicklung.
Die E-Rechnung stellt laut dem rheinland-pfälzischen Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung einen wichtigen Meilenstein in der Digitalisierung des Rechnungswesens dar. Sie ermöglicht eine schnellere, effizientere und einheitlichere Verarbeitung von Rechnungen durch eine strukturierte, maschinenlesbare Datenübermittlung. Grundlage für diese Neuerung sind das E-Rechnungs-Gesetz (ERechGRP) von 2020 sowie die E-Rechnungsverordnung (ERechVORP) von 2024.
Text und Bild: Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben