Alle Kinder, die zwischen dem 02.07.2018 und dem 01.07.2019 geboren sind, werden aufgrund des hessischen Schulgesetzes im Jahr 2025 schulpflichtig.
Kinder, die in der Zeit vom 02.07.2019 bis 01.07.2020 geboren sind, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten in die Schule aufgenommen werden.
Zur Schulanmeldung laden wir Sie und Ihr Kind hiermit herzlich in die Wintersteinschule Ober-Mörlen ein.
Bei der Schulanmeldung findet für Ihr Kind eine Kurzüberprüfung der sprachlichen Kompetenz und verschiedener Wahrnehmungsbereiche statt.
Bitte bringen Sie zur Anmeldung die ausgefüllten und von allen Erziehungsberechtigten unterschriebenen Formulare, einen Nachweis über Masern-Impfschutz (gelber Impfausweis) sowie die Geburtsurkunde mit.
Sollten Sie bis 15.03.2024 kein Anschreiben erhalten haben, obwohl Sie ein für 2025 schulpflichtiges Kind haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Mit freundlichen Grüßen