Immer wieder kommt es innerhalb der bebauten Ortslage aber auch in den ortsnahen Schrebergärten zu unangemeldeten Baumfällungen. Diese können, obwohl auf privaten Grundstücken, zur Anzeige gebracht und sanktioniert werden.
Geplante Fällungen/ Rodungen sind in der Folge immer unter Verwendung des Anzeigeformulars bei der Unteren Naturschutzbehörde des Wetteraukreises anzuzeigen. Hier wird dann geprüft, ob es eine Genehmigungserfordernis gibt und eine naturschutzrechtliche Eingriffsgenehmigung nach Prüfung aller Kriterien erteilt werden kann.
Das Formular kann als pdf direkt auf der Homepage des Wetteraukreises sowie auf der der Gemeinde Ober-Mörlen heruntergeladen werden, und zwar unter Natur/Umwelt - Garten und Landschaft.
Potentielle Bußgeldtatbestände und die Bemessungshöhe des Bußgeldes regelt der § 69 BNatSchG. In Abhängigkeit davon gegen welche Vorschrift die Baumfällung verstößt, können Bußgelder zwischen 10.000 und 50.000 € festgesetzt werden.