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Ober-Mörler Nachrichten
Ausgabe 12/2023
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Wichtige Mitteilung der Wasserversorgung:

Fachgerechter Wasserzählerplatz

Sehr geehrte Damen und Herren der Ortsteile Ober-Mörlen, Langenhain Ziegenberg und Maiberg,

aus gegebenem Anlass bitten wir Sie dringlichst folgendes zu beachten und an ihrer Hausinstallation ändern zu lassen. Falls bei einem nötigen Wasserzählerwechsel die Anlage nicht ordnungsgemäß betrieben wird, sehen wir uns gezwungen, bei Ihnen diesen Wechsel nicht durchführen zu können.

Die auf dem Grundstück verbrauchte Trinkwassermenge wird über Wasserzähler erfasst. Die Zähler dürfen nur von der Gemeinde Ober-Mörlen eingebaut oder ausgewechselt werden. Die Zähler und die Zählerverschraubungen sind verplombt. Der Einbauplatz des Wasserzählers gehört zur Hausinstallation und befindet sich im Eigentum des Grundstückseigentümers, nur der Wasserzähler selbst befindet sich im Eigentum der Gemeinde Ober-Mörlen.

Der Einbauplatz des Wasserzählers hat

  • den DVGW-Richtlinien
  • der DIN 1988 Teil 4
  • der EN 806/2
  • und der EN 1717 zu entsprechen.
Ein technisch einwandfreier Wasserzählerplatz sieht so aus:

Jeder Kunde hat seine Anlage eigenverantwortlich an die anerkannten Regeln der Technik anzupassen und instand zu halten. Eine Wasseruhr muss frei zugänglich und gut ablesbar sein. Kundenanlagen, welche nicht den anerkannten Regeln der Technik entsprechen (z.B. ohne Wasserzählerbügel), genießen keinen Bestandsschutz und sind vom Eigentümer umzurüsten. Die erfolgte Umrüstung ist anschließend der Gemeinde Ober-Mörlen anzuzeigen. Weitere Informationen (Trinkwasseruntersuchungen, Satzung etc.) zur Wasserversorgung der Gemeinde Ober-Mörlen finden Sie auch auf der Homepage der Gemeinde Ober-Mörlen.

Gemeinde Ober-Mörlen, Frankfurter Straße 31, 61239 Ober-Mörlen Tel. 06002/50256

mail: wasserversorgung@gemeinde-ober-moerlen.de

www.ober-moerlen.de