Ober-Mörlen, den 10.03.2026
am Montag, 09.03.2026, 20:00 Uhr, Schloss
Ober-Mörlen im Rittersaal.
Zu der für heute einberufenen Sitzung sind erschienen:
Hosenseidl, Marco
Antony, Tobias
Dreier, Frank
Hadelko, Jessica
Heil, Johannes
Dr. Heil, Matthias
Kölsch, Nicolas
König, Jürgen
Noll-Frodl, Iris
Ritzel, Marco
von Schäffer-Bernstein, Gerd-Christian
Reimertshofer, Joachim
Epp, Marcel
Feuerstein, Lucia
Glockengießer, Achim
Glockengießer, Sabine
Schaller, Sebastian
Weil, Egon
Schneider, Jürgen
Ilge, Kai
Reimann-Luckas, Brunhilde
Wölfl, Laura
Barth, Thorsten
Frey, Anja-Kristina
Spieler, Klaus
Sprengel, Mario
Burk, Gottlieb
Freundl, Josef
Matthesius, Volker
Mielke, Theo
Scholl, Matthias
Krauße, Jan
Häuser, Herbert — abwesend
Roth, Catinca — abwesend
Roth, Marco — abwesend
Scherer, Carolin — abwesend
Schraub, Stefan — abwesend
VMdG Joachim Reimertshofer eröffnet die Sitzung um 20:00 Uhr und stellt fest, dass die Einladung zur 46. Sitzung mit Datum vom 25.02.2026 form- und fristgerecht erfolgt ist.
Mit 24 Mitgliedern der Gemeindevertretung ist die Beschlussfähigkeit gegeben (ab 20:20 Uhr 25 Mitglieder).
Top 5 der Einladung soll von der Tagesordnung genommen werden, weil eine
Beschlussempfehlung des Haupt- und Finanzausschusses derzeit noch nicht vorliegt, weil der Entwurf des Haushaltsplans und der Haushaltssatzung wegen kurzfristiger Änderungen neu berechnet werden muss. Aus diesem Grund wird die Verabschiedung des Gemeindehaushalts in die nächste Sitzung verschoben.
Top 19 und 20 der Einladung sollen von der Tagesordnung genommen werden, weil eine Beschlussempfehlung des Ausschuss Bau, Verkehr und Umwelt noch nicht vorliegt.
Neu eingefügt werden soll auf Antrag der FWG-Fraktion dann als TOP 18 „Beantragung eines zinsverbilligten Darlehens für Kita-Investitionen aus dem Darlehens-Sonderprogramm des Hessischen Investitionsfonds (HIF) Abteilung C“.
VdMG Joachim Reimertshofer weist drauf hin, dass es hierfür nach der Geschäftsordnung einer 2/3-Mehrheit bedarf.
Die Änderung der Tagesordnung erfolgt einstimmig.
TOP 1 | Genehmigung der Niederschrift der 45. Sitzung der Gemeindevertretung |
Hierzu gibt es keine Änderungswünsche.
Die Gemeindevertretung stimmt der Niederschrift der 45. Sitzung zu.
Abstimmungsergebnis: | Einstimmig dafür |
TOP 2 | Berichte aus den Ausschüssen |
Joachim Reimertshofer (SPD) berichtet aus den Haupt- und Finanzausschuss Sitzungen vom 19.02.2026, 02.03.2026 und 09.03.2026.
Johannes Heil (CDU) berichtet aus den Sitzungen des Ausschusses Bau, Verkehr und Umwelt vom 09.02.2026 und 05.03.2026.
Lucia Feuerstein (SPD) berichtet aus der Sitzung des Ausschusses Soziales und Gesellschaft vom 02.02.2026.
TOP 3 | Bericht des Ortsbeirates |
Marco Hosenseidl (CDU) berichtet aus der Sitzung des Ortsbeirates vom 04.02.2026.
TOP 4 | Mitteilungen des Gemeindevorstandes |
Am 21.01.2026 fand das Startgespräch zur Europäischen Wasserrahmenrichtlinie statt.
Ziel ist es hierbei, die Fauerbach und die Usa und der Riedgraben in der Ober-Mörler Gemarkung zu renaturieren.
Gemäß den EU-Richtlinien sollen neben der Durchgängigkeit der Gewässer für Lebewesen auch wieder eine natürliche Beschaffenheit hergestellt werden.
Die HLG (Hessische Landgesellschaft) unterstützt die Gemeinde als Gewässermanager und begleitet uns bei der gesamten Maßnahme.
Auf Grund der hohen Kosten eines Neubaus sollen nun zwei weitere Architekten Kostenschätzungen bezüglich eines Neubaus von einem Tierheim Wetterau in Schwalheim erstellen. Vor diesem Hintergrund hatte ich einen Termin in Butzbach im dortigen Tierheim, also dem Tierschutzverein Butzbach e.V.
Im Gemeindevorstand besteht Einigkeit darüber, erst einmal die neuen Kosten für einen Neubau des Tierheims Wetterau abzuwarten, denn nur mit einer gemeinsamen Lösung würde für alle beteiligten Kommunen der Neubau finanzierbar sein.
Die beiden E-Ladesäulen in der Straße „Am Pfahlgraben“ sind seitens der OVAG installiert und in Betrieb genommen worden.
Am 20.02.2026 hatte ich als Bürgermeister für ein Abstimmungsgespräch mit den Fraktionsvorsitzenden und deren Stellvertretern, dem Gemeindevorstand, den Vereinsvorsitzenden und deren Stellvertretern der großen Vereine (KG Mörlau., MCC, SVO, TV und der HSG) geladen. Zugegen war ehrenamtlich der Architekt Andreas Schmitt vom Architekturbüro blfp.
Ziel der Besprechung war, dass alle Beteiligten der Politik auf den aktuellen Bedarf der Vereine und die Vereinsvertreter auf den aktuellen Planungsstand gebracht werden.
Herr Schmitt hatte aus seiner Erfahrung als Planer berichtet, welche Vor- und Nachteile eine Sanierung an vorhandener Stelle (dem Lekkerkerkplatz) bzw. ein Neubau In den Weiden für die Zukunft Ober-Mörlens bringen könnte.
Die Besprechung war für alle Beteiligten sehr informativ und konstruktiv.
TOP 5 | Waldwirtschaftsplan für 2026 | BV-90/2025 |
Die Gemeindevertretung stimmt dem vorliegenden Waldwirtschaftsplan für das Jahr 2026 zu.
Abstimmungsergebnis: | Ja-Stimmen: 24 |
| Enthaltungen: 1 |
TOP 6 | Überplanmäßige Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2025 gemäß § 100 HGO | BV-3/2026 |
Eine Wortmeldung erfolgt durch Bürgermeister Mario Sprengel.
Die Gemeindevertretung beschließt überplanmäßige Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2025 gemäß § 100 HGO bei der Kostenstelle 16900101 (Umlagen), Sachkonto 7354200 (Schulumlage) in Höhe 33.824,33 Euro.
Abstimmungsergebnis: | Einstimmig dafür |
TOP 7 | Betriebsvereinbarung Dekanat Wetterau (KiTa im Seniorenzentrum) | BV-4/2026 |
Wortmeldungen erfolgen durch Mario Sprengel, Dr. Matthias Heil und Anja-Kristina Frey.
Dr. Matthias Heil stellt den Antrag auf Verweis in den Haupt- und Finanzausschuss.
Anja-Kristina Frey stellt den Antrag auf Verweis zusätzlich in den Ausschuss Soziales und Gesellschaft.
Es wird über den Verweis in beide Ausschüsse abgestimmt.
| Abstimmungsergebnis: | 7 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen. |
Der Tagesordnungspunkt wird zur weiteren Bearbeitung in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
Abstimmungsergebnis: | Ja-Stimmen: 23 |
| Enthaltungen: 2 |
TOP 8 | Bezahlbares Wohnen in der Schießhütte2 BA3) | BV-5/2026 |
Wortmeldungen erfolgen durch Mario Sprengel, Achim Glockengießer, Dr. Matthias Heil und Anja-Kristina Frey.
Achim Glockengießer beantragt den Verweis in den Haupt- und Finanzausschuss.
Der Tagesordnungspunkt wird zur weiteren Bearbeitung in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
Abstimmungsergebnis: | Einstimmig dafür |
TOP 9 | Verkauf des Grundstücks „In den Weiden“ an die Rewe Group/Rewe Markt GmbH zum Bau eines Nahversorger (Vollsortimenters) | BV-79/2025 |
Wortmeldungen erfolgen durch Dr. Matthias Heil, Achim Glockengießer und Mario Sprengel.
Die Gemeindevertretung beschließt:
Der Ausschuss Bau, Verkehr und Umwelt empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:
Abstimmungsergebnis: | Einstimmig dagegen |
TOP 10 | Bau einer Sport- und Kulturhalle im Gebiet „In den Weiden“ sowie Angebot an die Fa. Rewe Group zum Kauf eines Teil-Grundstücks Lekkerkerkplatz | AT-2/2026 |
Wortmeldungen erfolgen durch Dr. Matthias Heil, Achim Glockengießer, Laura Wölfl, Marco Hosenseidl, Thorsten Barth, Mario Sprengel und Joachim Reimertshofer.
Die CDU-Fraktion bittet um Änderung des Antrags von CDU und FWG in den Ziffern 5 und 9.
Abstimmungsergebnis: | Ja-Stimmen: 18 |
| Nein-Stimmen: 7 |
TOP 11 | Neubau einer Sport- und Kulturhalle im Gebiet „In den Weiden“ | AT-5/2026 |
Wortmeldungen erfolgen durch Achim Glockengießer, Dr. Matthias Heil, Thorsten Barth und Marco Hosenseidl.
Achim Glockengießer beantragt eine namentliche Abstimmung.
| 1. | Der Gemeindevorstand wird beauftragt, im räumlichen Umfeld des vorgesehenen Standorts „In den Weiden“ die für die Errichtung einer neuen Sport- und Kulturhalle erforderlichen Flächen zu sichern und anzukaufen. Gleichzeitig ist das notwendige Planungs- und Baurecht zu schaffen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des Projekts rechtzeitig vorzubereiten und dauerhaft abzusichern. | |
| 2. | Der Gemeindevorstand wird beauftragt, im Gebiet „In den Weiden“ eine neue Sport- und Kulturhalle zu errichten. | |
| Grundlage ist die im Jahr 2019 von den örtlichen Vereinen in Form eines Lastenhefts entwickelte Konzeption. Dieses Lastenheft bildet die inhaltliche Basis für ein „2-in-1“- Hallenkonzept, das sowohl den Anforderungen des Sports als auch denen von Kultur- und Vereinsveranstaltungen gerecht werden soll. Ziel ist insbesondere die parallele Nutzung von Sport und Kultur, sodass beide Bereiche in jeweils geeigneten und voneinander unabhängigen Räumen stattfinden können. | |
| • | Zum einen soll eine reine Sporthalle entstehen für den gesamten Sportbetrieb, ausgelegt für alle Großfeldsportarten und mit einer zweckmäßigen, sportgerechten Ausstattung. |
| • | Zum anderen soll eine eigenständiger Veranstaltungsraum entstehen mit fester Bühne für Kultur und Vereinsleben. Dieser soll bewusst als Bürgerhaus ausgeführt werden und in Verbindung mit einer Gastronomie, um einen echten Mehrwert für Ober-Mörlen zu bilden. |
| Beide Nutzungen sind klar zu trennen, funktional zu gestalten und dennoch sinnvoll miteinander zu verbinden. | |
| 3. | Investition – verantwortungsvoll finanzieren | |
| Fester Bestandteil der Gegenfinanzierung ist der Verkauf der Teilfläche im Gebiet „In den Weiden“ an die REWE Group gemäß gesondertem Antrag des Gemeindevorstands in Höhe von 2,10 Mio. Euro. Der Verkauf der Teilfläche „In den Weiden“ wird als wesentliche Anschubfinanzierung für das Gesamtprojekt festgelegt und ist als zentraler Baustein in die Gesamtfinanzierung der neuen Sport- und Kulturhalle einzustellen. | |
| Der Verkauf ist im Rahmen eines Kaufvertrags mit aufschiebender Bedingung zu realisieren. Der Vollzug des Vertrags soll erst dann erfolgen, nachdem die Gemeinde im Eigentum der für das Gesamtprojekt erforderlichen Flächen im Gebiet „In den Weiden“ ist. | |
| Es ist sicherzustellen, dass die Gemeinde ihre Planungshoheit und Handlungssicherheit behält, bevor vertragliche Verpflichtungen endgültig wirksam werden. Als abschließender Baustein der Gesamtfinanzierung ist der vollständige Verkauf des Areals „Lekkerkerkplatz“ (> 4,20 Mio. Euro), nachdem die neue Sport- und Kulturhalle „In den Weiden“ fertiggestellt und in Betrieb genommen wurde. Die Finanzierung der Sport- und Kulturhalle ist auf eine Gesamtlaufzeit von bis zu 30 Jahren auszurichten, um die dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde nicht zu überfordern. Hierzu sind unterschiedliche Finanzierungsmodelle zu evaluieren. Neben einer klassischen Eigen- bzw. Kreditfinanzierung sind insbesondere Investorenmodelle verschiedener Ausprägung zu prüfen. Sämtliche in Betracht kommenden Förderprogramme von Bund, Land oder weiteren Institutionen sind zu prüfen und – sofern die Voraussetzungen erfüllt sind – fristgerecht zu beantragen. | |
| Die Gesamtfläche der Sport- und Kulturhalle ist so zu dimensionieren, dass die daraus resultierenden Baukosten einen Gesamtrahmen von 13 Mio. Euro nicht überschreiten. Das Budget definiert den gestalterischen Rahmen. | |
| 4. | Umsetzung mit klarer Abfolge von Neubau und Rückbau (Abriss) | |
| Durch eine zeitliche Entkopplung der Bauabfolge ist sicherzustellen, dass die Vermarktung des Lekkerkerkplatzes sowie der Rückbau der bestehenden Usatalhalle erst erfolgen kann, wenn die neue Sport- und Kulturhalle fertiggestellt und betriebsbereit ist. | |
| Damit ist zu gewährleisten, dass keine Versorgungslücken im Trainings-, Spiel- und Veranstaltungsbetrieb entstehen. Zugleich ist ein geordneter Übergang von der heutigen Usatalhalle zur neuen Sport- und Kulturhalle sicherzustellen, sodass den Vereinen frühzeitig Planungssicherheit hinsichtlich Hallenzeiten und Hallenkapazitäten gegeben wird. | |
| 5. | Synergien schaffen – anteilige Kostenteilung mit der REWE Group | |
| Das Einsparpotenzial ist durch eine anteilige Kostenaufteilung für sämtliche Erschließungskosten – insbesondere für Energieversorgung, Wasser- und Abwasseranschlüsse, den Bau der Zufahrtswege sowie die Herstellung der Stellplätze – ist verbindlich zu berücksichtigen. Die entsprechenden Kosten sind anteilig mit der REWE Group zu verrechnen und die jeweilige Kostenübernahme vertraglich festzulegen. Dabei ist sicherzustellen, dass die für den Betrieb der Sport- und Kulturhalle erforderliche Anzahl an Stellplätzen – auch unter Berücksichtigung möglicher Synergieeffekte – dauerhaft im Eigentum der Gemeinde verbleibt und rechtlich gesichert ist. | |
Abstimmungsergebnis: | Ja-Stimmen: 7 |
| Nein-Stimmen: 18 |
Antony, Tobias: — Nein
Dreier, Frank: — Nein
Hadelko, Jessica: — Nein
Heil, Johannes: — Nein
Dr. Heil, Matthias: — Nein
Hosenseidl. Marco: — Nein
Kölsch, Nicolas: — Nein
König, Jürgen: — Nein
Noll-Frodl, Iris: — Nein
Ritzel, Marco: — Nein
Von Schäffer-Bernstein, Gerd-Christian: — Nein
Epp, Marcel: — Ja
Feuerstein, Lucia: — Ja
Glockengießer, Achim: — Ja
Glockengießer, Sabine: — Ja
Reimertshofer, Joachim: — Ja
Schaller, Sebastian — : Ja
Weil, Egon: — Ja
Ilge, Kai: — Nein
Reimann-Luckas, Brunhilde: — Nein
Schneider, Jürgen: — Nein
Wölfl, Laura: — Nein
Barth, Thorsten: — Nein
Frey, Anja-Kristina: — Nein
Spieler, Klaus: — Nein
TOP 12 | Antrag zur Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens (VgV) für Architektenleistungen. | AT-6/2026 |
Wortmeldungen erfolgen durch Achim Glockengießer und Dr. Matthias Heil.
Von 22:38 Uhr bis 22:41 wurde die Sitzung vom Vorsitzenden Mitglied unterbrochen.
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, für die Planung des Projekts „Sport- und Kulturhalle“ ein europaweites Vergabeverfahren nach der Vergabeverordnung (VgV) durchzuführen. Hierzu sind unverzüglich die erforderlichen Vergabeunterlagen zu erstellen und das Verfahren entsprechend den gesetzlichen Vorgaben einzuleiten und durchzuführen.
Die Auswahl des Architekturbüros erfolgt auf Grundlage transparenter und nachvollziehbarer Zuschlagskriterien. Die Gemeindevertretung ist im Rahmen der vergaberechtlich zulässigen Möglichkeiten angemessen einzubinden. Bei der Festlegung der Eignungs- und Zuschlagskriterien ist insbesondere auf nachweislich umfassende Erfahrung in der Planung und Realisierung vergleichbarer Sport- und Kulturhallenprojekte zu achten.
Abstimmungsergebnis: | Ja-Stimmen: 22 |
| Enthaltungen: 3 |
TOP 13 | Prüfantrag zur Einrichtung eines Betriebs gewerblicher Art (BgA) | AT-4/2026 |
Wortmeldungen erfolgen durch Achim Glockengießer, Dr. Matthias Heil, Mario Sprengel und Laura Wölfl.
Dr. Matthias Heil beantragt den Verweis in den Haupt- und Finanzausschuss
Der Tagesordnungspunkt wird zur weiteren Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
Abstimmungsergebnis: | Einstimmig dafür |
TOP 14 | CDU-Antrag: Alternative innerörtlichen Umleitung während der Sperrung der B 275 | AT-3/2026 |
Eine Wortmeldung erfolgt durch Marco Hosenseidl.
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, bis zum Beginn der Vollsperrungen auf der B 275 im Zuge der nächsten Bauabschnitte in enger Abstimmung mit Hessen Mobil, der örtlichen Verkehrsbehörde sowie den Ortslandwirten ein Konzept zur Einrichtung möglicher innerörtlicher Umgehungsstrecken zu erarbeiten. Dabei sollen insbesondere Wirtschaftswege auf ihre zeitlich befristete Nutzung geprüft werden, um vor allem den Linien- und Schulbusverkehr sowie die Einwohner der Gemeinde Ober-Mörlen während der Bauphase bestmöglich zu entlasten.
Abstimmungsergebnis: | Einstimmig dafür |
TOP 15 | Ankauf eines der Gemeinde angebotenen Grundstückes (Gemarkung Ober-Mörlen, Flur 3, Flurstück 27/0) „In den Weiden“ | BV-88/2025 |
Die Gemeindevertretung beschließt den Ankauf vom Grundstück Gemarkung Ober-Mörlen, Flur 3, Flurstück 27/0 im Bereich „In den Weiden“ zu einem Preis von 91.998,00 € zzgl. der Nebenkosten zu erwerben, entsprechende Mittel sind im Haushalt 2026 vorzusehen.
Abstimmungsergebnis: | Ja-Stimmen: 24 |
| Enthaltungen: 1 |
TOP 16 | Durchführung einer Abrundungssatzung gemäß §34 (4) Nr.1 BauGB | BV-82/2025 |
| für das Grundstück „Usagasse 6“ im Ortsrandbereich von Ober-Mörlen, | |
| Veranlassung auf Antrag des Eigentümers | |
| Hier: Abwägung und Satzungsbeschluss | |
Wortmeldungen erfolgen durch Johannes Heil und Dr Matthias Heil.
Satzungsbeschluss
| (1) | Die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen werden als Abwägung i.S. § 1 Abs. 7 BauGB beschlossen. |
| (2) | Die im Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellte Abrundungssatzung wird, einschließlich Aufnahme der in der Abwägung getroffenen Änderungen und/oder Ergänzungen, gemäß § 10 Abs.1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt. |
| (3) | Die Abrundungssatzung „Usagasse 6“ wird gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntgemacht und in Kraft gesetzt. |
| (4) | Die geplanten Parkplätze sollen nicht abgelöst werden. |
| (5) | Der beigefügte Einführungsnachweis wird Bestandteil der Satzung. |
Die Kosten des Verfahrens übernehmen die Antragsteller
Abstimmungsergebnis: | Einstimmig dafür |
TOP 17 | CDU-Prüfantrag: Errichtung eines Azubicamps im Gewerbegebiet | AT-14/2025 |
Nach Rücksprache und Abstimmung mit dem Fachdienst Bauordnung des Wetteraukreises könnte die Anwendung des von der Bundesregierung initiierten sogenannten „Bau-Turbos“ (§246e BauGB), eine zum 30. Oktober 2025 in Kraft getretene und zeitlich befristete Sonderregelung zur leichteren und schnelleren Umsetzung der Schaffung von Wohnraum, in der vorliegenden Sache dienlich sein und eine eventuelle Möglichkeit zur Umsetzbarkeit im Gewerbegebiet darstellen, ohne den rechtskräftigen Bebauungsplan in seinen Festsetzungen der Nutzung hierbei im Verfahren ändern zu müssen.
Grundlage würde hierzu bei der Bauantragstellung die Möglichkeit zur Anwendung des neuen §31 (3) BauGB bilden (Befreiungsantrag von Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans zu Gunsten der Schaffung von Wohnraum), jedoch mit der Möglichkeit der bedingenden Auflage der Gemeinde zur Erteilung einer Baugenehmigung über einen nur befristeten, festzulegenden Zeitraum (beispielsweise für 3 oder 6 Jahre für ein oder zwei Ausbildungsperioden). Für die Gemeinde nicht unbeachtlich ist bei der Anwendung des §31 (3) jedoch die Tatsache, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung (auch bzw. insbesondere auf Lärmimmission) und auch eine Prüfung auf erhebliche Nachbarschaftsbelastungen* hierbei von Seiten der Gemeinde in deren eigenem Verantwortungsbereich und eigenständig zu prüfen ist!
*hier beispielsweise auch eventuell daraus entstehende Einschränkungen für umliegende gewerbliche Betriebe in Bezug auf möglicherweise dort verursachte Lärmimmissionen, da der neu geschaffene Wohnraum dann Schutzanspruch gegenüber diesen Immissionen besitzt!
TOP 18 | Beantragung eines zinsverbilligten Darlehens für Kita-Investitionen aus dem Darlehens-Sonderprogramm des Hessischen Investitionsfonds (HIF) Abteilung C |
Das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales (HMSI) hat die Städte und Gemeinden mit Rundschreiben vom 12.02.2026 unmittelbar über ein Sonderprogramm Kindertagesbetreuung im Programmjahr 2026 informiert.
Das Programm beinhaltet ein zinsvergünstigtes Darlehens-Sonderprogramm aus dem Hessischen Investitionsfonds (HIF) Abteilung C.
Darlehen können im Rahmen des Sonderprogramms vergeben werden für Investitionen, die der Schaffung oder Erhaltung von Betreuungsangeboten für Kinder bis zum Schuleintritt in Tageseinrichtungen (…) dienen, einschließlich der damit verbundenen Ausstattungsinvestitionen und der damit verbundenen Dienstleistungen, die unmittelbar mit der Investition verbunden sind (insbesondere Planungsleistungen, Installationen, Inbetriebnahmen).
Die Darlehen können ganz regulär im Rahmen der Kreditermächtigung aus der Haushaltssatzung in Anspruch genommen werden.
Die Anträge für das Jahr 2026 sind bis zum 15. April 2026 einzureichen.
Die FWG-Fraktion beantragt daher folgendes:
Abstimmungsergebnis: | Einstimmig dafür |
TOP 19 | FWG-Antrag: Errichtung von künstlichen Nisthilfen für Störche | AT-1/2026 |
Wortmeldungen erfolgen durch Kai Ilge, Dr. Matthias Heil und Thorsten Barth.
Dr. Matthias Heil beantragt den Verweis in den Ausschuss Bau, Verkehr und Umwelt.
Abstimmungsergebnis: | Ja-Stimmen: 24 |
|
| Nein-Stimmen: 1 |
TOP 20 | Aktualisierung der Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung | AF-1/2026 |
Das letzte Planungsgespräch der Gemeinde Ober-Mörlen zur bedarfsgerechten Kindertagesbetreuung fand am 19.02.2025 mit dem Wetteraukreis statt. Damit dieses zeitnah fortgeschrieben werden kann (aktuell dann bis zum Kita. Jahr 2030-31), bitten wir um die Beantwortung folgender Punkte:
Gibt es bereits einen Termin für das nächste Planungsgespräch? Falls nein, warum nicht? Wurde bereits um einen Termin gebeten bzw. wann wird das erfolgen?
Welche Änderungen zeichnen sich bereits jetzt ab?
Gab es bereits ein Planungsgespräch mit den Leitungen der örtlichen Kindertagesstätten in diesem Jahr? Falls ja, wann und mit welchem Ergebnis? Welche Zahlen wurden erhoben und wie lauten diese? Wurde eine Betrachtung mit dem Stichtag 1. März 2026 durchgeführt? Falls ja, wie sieht diese aus, wir bitten um detaillierte Aufstellung.
Wie verhält es sich mit der Notgruppe in der Sternschnuppe? Diese war nur für zwei Jahre bis Mitte 2026 genehmigt. Können voraussichtlich alle dort betreuten Kinder in Regelgruppen der Sternschnuppe oder ggf. in der neuen Kita in der Schießhütte weiterbetreut werden?
Wie hoch ist voraussichtlich die Zahl der Kinder auf der Warteliste der Gemeinde zum 1. März und zum Beginn des neuen Kita-Jahres nach den Sommerferien? Wir bitten um Aufgliederung nach Lebensalter (bis 2, 3, 4, 5 Jahren und darüber).
TOP 21 | Aktualisierung der Konzeption der Kita Sternschnuppe | AF-2/2026 |
Im Ausschuss für Soziales und Gesellschaft am 2. Februar berichtete der Bürgermeister Herr Sprengel, dass die Konzeption der Kita Sternschnuppe gerade überarbeitet wird. Die Konzeption – als Grundlage der pädagogischen Arbeit für diese konkrete Einrichtung – ist ein wichtiges Dokument zur Qualitätssicherung und Weiterentwicklung, und dient allen Beteiligten der Transparenz. Sie verdeutlicht die realen Bedingungen und spiegelt das individuelle Profil der Kindertagesstätte wider. In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Welches sind die Gründe für die derzeitige Aktualisierung der Konzeption?
Welche Themenschwerpunkte gibt es? Welche davon kommen neu hinzu? Welche wichtigen Änderungen gibt es?
Sind Gebührenerhöhungen für die Kitabetreuung geplant? Falls ja, werden diese als Anhang o.ä. in der Konzeption vorgesehen? Nach welchem Prinzip soll hier erhöht werden? Trifft es nur
diejenigen, die erweiterte Öffnungszeiten benötigen? Wie wird mit Geschwisterregelungen umgegangen? Gibt es auch Leistungsverbesserungen?
Ist bzw. wird die Arbeit nach dem Hessischen Bildungs- und Erziehungsplans in der Konzeption verankert? Falls ja, wie werden konkret die hohen Qualitätsanforderungen erfüllt? Gibt es Aussagen zum Betreuungsschlüssel? Falls ja, wie hoch ist dieser? Wie hat sich dieser entwickelt?
Wie hoch ist der derzeitige Mindeststandard der Personalausstattung nach Paragraph 23c JKJGB?
Wie wird die Differenz beurteilt? Werden in der Konzeption dazu Anpassungen vorgenommen?
Wird in der aktualisierten Konzeption auf die Kita Sternschnuppe als Ausbildungsbetrieb eingegangen und falls ja, gibt es Festlegungen zur Anzahl der gleichzeitig in Ausbildung befindlichen Mitarbeiter (Mindestanzahl, Höchstgrenze)?
Welche Stellen und Personen waren am Aktualisierungsprozess bisher beteiligt? In welcher Weise und wann waren diese beteiligt ( Anhörung, Mitwirkung, Kontrolle...)?
Gab es Kontakte zu übergeordneten Stellen (Wetteraukreis bis Landesebene)?
Dies bezieht sich auch auf Kommentierungen und Veröffentlichen von Seiten des HR3 im letzten Jahr. Wir bitten um Klarstellung und Darlegung, was konkret hier im Austausch der Beteiligten mit der Gemeinde erfolgte.
Wie ist der weitere Ablauf vorgesehen? Wann ist mit dem Abschluss zu rechnen? Welche Stellen werden voraussichtlich wann einbezogen?
TOP 22 | Ausgestaltung der neu besetzten Stelle zum Thema 'Kindertagesbetreuung' in der Verwaltung | AF-3/2026 |
Im Ausschuss für Soziales und Gesellschaft am 2. Februar wurde berichtete, dass zum 1. März 2026 eine Stelle in der Verwaltung besetzt wird, die sich mit Aufgaben zum Themenbereich 'Kindertagesbetreuung' befasst. In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Wie war die Stelle ausgeschrieben (extern, intern, Zeitraum)?
Wie erfolgte die Besetzung (extern oder falls interne Umsetzung, aus welchem Bereich)?
Wie lautet die Stellenbezeichnung?
Wie ist der Stundenumfang?
Wie ist die Stelle tariflich eingruppiert?
Wie ist die Stelle organisatorisch eingegliedert? Falls es Zuständigkeiten für verschiedene Bereiche gibt, wie sind die entsprechenden Anteile?
Welche Aufgaben werden konkret in der Stellenbeschreibung genannt? Falls dieses noch nicht komplett formuliert wurde, welche Aufgaben werden wann in die Zuständigkeit dieser Stelle fallen?
Die Übernahme welcher Aufgaben dient insbesondere der Entlastung der Leitung bzw. der stellvertretenden Leitung der Kita Sternschnuppe? Wie groß wird das Entlastungspotential in Stunden pro Woche geschätzt?
TOP 23 | Aktuelle Anfragen |
A. Laura Wölfl fragt nach, ob ein Kaufangebot für den gesamten Lekkerkerkplatz vorliegt.
Bürgermeister Mario Sprengel verneint dies.
Vorsitzender der Gemeindevertretung Joachim Reimertshofer schließt die Sitzung der Gemeindevertretung um 23:00 Uhr und bedankt sich bei den Anwesenden für Ihre Teilnahme.
Ende der Sitzung: 23:00