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Ober-Mörler Nachrichten
Ausgabe 13/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Behinderung von Fußgängern, Gehbehinderten und Personen mit Kinderwagen

- Parken auf der Usinger Straße, Ober-Mörlen

Auf der Usinger Straße in Ober-Mörlen ist das Parken in den gekennzeichneten Flächen (halbseitig auf dem Gehweg) vorgeschrieben.

In Richtung Langenhain-Ziegenberg stehen immer wieder Fahrzeuge teilweise über die Parkflächenmarkierung hinaus, wodurch der Bürgersteig so stark eingeschränkt wird, dass Fußgänger, Gehbehinderte und Personen mit Kinderwagen nicht passieren können und auf die Fahrbahn ausweichen müssen.

Wir bitten Sie daher, Ihre Fahrzeuge innerhalb der Parkflächenmarkierung abzustellen, damit Fußgänger, Gehbehinderte und Personen mit Kinderwagen den Gehweg zukünftig uneingeschränkt nutzen können.

Ober-Mörlen, den 28.03.2023

Die Bürgermeisterin
als Straßenverkehrsbehörde