Für die Jahre 2024 bis 2028 sind in diesem Jahr wieder Schöffinnen und Schöffen sowie Hilfsschöffinnen und Hilfsschöffen beim Amtsgericht Friedberg neu zu wählen.
Von der Gemeinde Ober-Mörlen sind hierfür 4 Personen vorzuschlagen.
Über die Aufnahme in die Vorschlagslisten entscheidet die Gemeindevertretung.
Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt. Bewerben kann sich jede Person, die zu Beginn der Amtsperiode zwischen 25 und 69 Jahre alt ist, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und die deutsche Sprache ausreichend beherrscht.
Interessierte Personen werden gebeten, ihre Bewerbung bis zum 24. April 2023 bei der Gemeinde Ober-Mörlen, Zimmer 2, Herr Salzmann (Tel.: 06002/502-21 oder rene.salzmann@gemeinde-ober-moerlen.de), abzugeben.
Ober-Mörlen, den 27.03.2023