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Ober-Mörler Nachrichten
Ausgabe 13/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeindevertretung Ober-Mörlen



Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes, gebe ich hiermit öffentlich bekannt, dass der Nachrücker in die Gemeindevertretung

Herr Matthias Geining (GRÜNE)

auf sein Mandat verzichtet hat.

Der nächste noch nicht berufene Bewerber mit den meisten Stimmen auf dem Wahlvorschlag BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN, Herr Jan-Phillip Langer, hat auf die Annahme des Mandates verzichtet.

Die Liste des Wahlvorschlag BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN ist damit ausgeschöpft.

Es sind keine Nachrücker mehr vorhanden.

Der Sitz bleibt daher gem. § 34 KWG (Hessisches Kommunalwahlgesetz) unbesetzt.

Ich weise darauf hin, dass hiergegen von jeder/jedem Wahlberechtigten binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erhoben werden kann.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter,

Frankfurter Str. 31, 61239 Ober-Mörlen einzulegen.

Ober-Mörlen, 25.03.2024

Salzmann
Gemeindewahlleiter