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Ober-Mörler Nachrichten
Ausgabe 14/2026
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Der Seniorenbeirat der Gemeinde Ober-Mörlen - Vortrag zum Thema „Erbe“ war sehr gut besucht

Der Rittersaal war bis auf den letzten Platz besetzt. Mit großem Interesse folgten die Gäste den Ausführungen von Klaus Ruppert. Herr Ruppert war Rechtsanwalt in Bad Nauheim und Präsident der Deutschen Gesellschaft für Seniorenrecht und Medizin bis 2021. Sein Vortrag behandelte das Thema „Brauche ich ein Testament? Über Probleme im Erbfall und deren Lösung."

 

 

Er erläuterte, warum es wichtig ist, den Nachlass frühzeitig zu regeln und im besten Fall ein Testament zu erstellen. Ein Nachlass (und auch Vermächtnis) ist all das, was ein Verstorbener (Erblasser) hinterlässt.

Bitte beachten: Da das Erbrecht sehr komplex ist, werden in diesem Beitrag nur die wichtigsten Fakten dargestellt.

Vererbt werden in der Regel Grundstücke, Äcker, Häuser, Eigentumswohnungen, Schmuck, Geld, Aktien und sonstige Wertgegenstände und sogar Schulden.

Laut einer Studie gibt es in jedem sechsten Fall Streit ums Erbe. Vor allem betrifft das die Entstehung einer Erbengemeinschaft oder ein fehlendes gültiges Testament.

Man sollte sich frühzeitig Gedanken machen wer erben soll. Je größer der Nachlass, desto mehr Steuern können für den Erben anfallen, wenn man nicht alle Freibeträge ausschöpft oder ausschöpfen kann.

Ist kein Testament oder Erbvertrag vorhanden, greift die gesetzliche Erbfolge, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) detailliert geregelt ist. Pflichtteilsansprüche sind zu beachten.

Handlungsnotwendigkeit wird vor allem gesehen, wenn es sich um „Patchworkfamilien" handelt, Personen mehr als einmal verheiratet sind oder waren und daraus noch verschiedentlich Nachkommen abstammen. Nichteheliche oder auch adoptierte Kinder sind ebenso erbberechtigt. An dieser Stelle ist es sinnvoll sich von einem Anwalt/Notar (am besten Erbrecht) beraten zu lassen. Sinnvoll, wenn dieser dann auch für Sie das Testament erstellt und beim Nachlassgericht hinterlegt. Ein Testament kann auch eigenständig und handschriftlich erstellt und selbst beim Nachlassgericht hinterlegt werden.

Haben Personen keine Nachkommen und auch kein Testament verfasst, erbt der Staat.

Denken Sie unbedingt auch an den „Digitalen Nachlass". Denn hier erschweren Passwörter und Zwei-Faktor-Authentifizierung den nötigen Zugriff, z.B. bei Paypal, Kryptowährung und anderen Online-Diensten. Hier kann das Erstellen einer Übersichtsliste, sowie die Einbindung einer Vertrauensperson Abhilfe schaffen. Vergessen Sie auch nicht Vorsorge zu treffen, in Bezug auf Patientenverfügung, Vorsorge- und Bankvollmacht.

Der Seniorenbeirat bedankt sich bei Klaus Ruppert, der das komplexe Thema sehr anschaulich und übersichtlich vorgestellt und viele Fragen der Gäste beantwortet hat.

Für weitere Fragen oder Anregungen nutzen Sie gern unseren

E-Mail-Kontakt: Seniorenbeirat@ober-moerlen.de

Lucia Feuerstein
Kommissarische Vorsitzende