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Ober-Mörler Nachrichten
Ausgabe 15/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Grünschnittentsorgung

Standort: Häckselplatz in Ober-Mörlen; Friedhof in Langenhain-Ziegenberg

Was gehört zu Grünschnitt und wie entsorge ich richtig?

Zu Grünschnitt gehören z.B. Äste, Strauch-, Hecken- und Baumschnitt, Mulchgut, Pflanzenreste, Blumen, Laub und auch Gras- und Rasenschnitt.

Gemäß § 6 Abs. 3 der Abfallsatzung der Gemeinde Ober-Mörlen darf Rasenschnitt und Laub nur über die Papiersäcke entsorgt werden, die im Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung verkauft

werden. Pro Sack wird eine Gebühr von 3,00 € erhoben.

Gemäß § 6 Abs. 4 der Abfallsatzung der Gemeinde Ober-Mörlen ist die Anlieferung von Baum- und Astschnitt bis zu einem Astdurchmesser von 12 cm möglich. Die Anliefermenge wird auf jeweils eine Pkw-Anhängerladung von maximal 3 Kubikmetern Rauminhalt begrenzt.

Wir bitte alle Bürgerinnen und Bürger sich an die ordnungsgemäße Entsorgung von Grünschnitt zu halten.