Titel Logo
Ober-Mörler Nachrichten
Ausgabe 15/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche-Niederschrift der 28. Sitzung der Gemeindevertretung

am Montag, 25.03.2024, 20:00 Uhr, Schloss Ober-Mörlen im Rittersaal.

Ober-Mörlen, den 26.03.2024

Zu der für heute einberufenen Sitzung sind erschienen:

Vom Gemeindevorstand:

Paulenz, Kristina

Burk, Gottlieb

Freundl, Josef

Matthesius, Volker

CDU:

Hosenseidl, Marco

Antony, Tobias

Dreier, Frank

Heil, Johannes

Dr. Heil, Matthias

Kölsch, Nicolas

König, Jürgen

Noll-Frodl, Iris

Ritzel, Marco

SPD:

Sprengel, Mario

Feuerstein, Lucia

Glockengießer, Achim

Reimertshofer, Joachim

Schaller, Sebastian

Scherer, Carolin

Weil, Egon

FWG:

Schneider, Jürgen

Häuser, Herbert

Ilge, Kai

Reimann-Luckas, Brunhilde

Roth, Catinca

Schraub, Stefan

B90 / Die Grünen:

Barth, Thorsten

Frey, Anja-Kristina

Spieler, Klaus

Schriftführer:

Krauße, Jan

Entschuldigt fehlten:

Akdeniz, Bülent  — abwesend

Hadelko, Jessica —  abwesend

Roth, Marco  — abwesend

von Schäffer-Bernstein, Gerd-Christian —  abwesend

Wölfl, Laura  — abwesend

Mielke, Theo —  abwesend

Scholl, Matthias —  abwesend

Gäste:

VMdG Mario Sprengel eröffnet die Sitzung um 20:00 Uhr und stellt fest, dass die Einladung zur 28. Sitzung mit Datum vom 13.03.2024 form- und fristgerecht erfolgt ist.

Mit 25 Mitgliedern der Gemeindevertretung ist die Beschlussfähigkeit gegeben.

Abstimmung über vorliegende Tagesordnung:

Abstimmungsergebnis:  — Einstimmig dafür

TOP 1

Genehmigung der Niederschrift der 27. Sitzung der Gemeindevertretung

Hierzu erfolgen keine Änderungen.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung stimmt der Niederschrift der 27. Sitzung der Gemeindevertretung zu.

Abstimmungsergebnis:  — Einstimmig dafür

TOP 2

Berichte aus den Ausschüssen

Joachim Reimertshofer (SPD) berichtet aus den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.01.2024, 29.02.2024 und 19.03.2024.

Johannes Heil (CDU) berichtet aus den Sitzungen des Ausschusses Bau, Verkehr und Umwelt vom 19.12.2023 und 06.02.2024.

Lucia Feuerstein (SPD) berichtet aus der Sitzung des Ausschusses Soziales und Gesellschaft vom 22.02.2024.

TOP 3

Bericht des Ortsbeirates

Marco Hosenseidl (CDU) berichtet aus der Sitzung des Ortsbeirates vom 26.02.2024.

TOP 4

Mitteilungen des Gemeindevorstandes

Auftragsvergabe
Kanalsanierung Abschnitt 2024

Der Gemeindevorstand beauftragt die Fa. Kanaltechnik DF-ING GmbH aus Karlstein, auf der Grundlage des Angebotes vom 30.01.2024, mit der Kanalsanierung Abschnitt 2024 zu einem Preis von 187.795,09 Euro. Ausreichende Mittel stehen im Haushaltsplan 2024 unter der Kostenstelle

11700101 und Sachkonto 6161000 zur Verfügung.

Kauf einer Kehrmaschine für den Bauhof

Der Gemeindevorstand stimmt dem Kauf einer Hako Citymaster 1650 2-Besen Kehrmaschine von der Firma Hako GmbH in Flörsheim-Weilbach zum Preis von 126.392,21 Euro zu. Ausreichende Haushaltsmittel in Höhe von 130.000 Euro stehen über die Investitionsnummer 01007702, Kostenstelle 01007701, Sachkonto 0810010 zur Verfügung.

TOP 5

Antrag Fraktion B90/Die Grünen  — AT-20/2023

Aufsuchende Energieberatung - Informationen für Grundstückskäufer und Bestandsgebäudebesitzer

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

Der Ausschuss Bau, Verkehr und Umwelt empfiehlt der Gemeindevertretung im Rahmen des Programms „Aufsuchende Energieberatung“ den Förderantrag zu stellen. Die Kosten hierfür sind mittels Änderungsantrag in den Haushaltsentwurf aufzunehmen

Abstimmungsergebnis:  — Einstimmig dafür

TOP 6

Haushaltsplan 2024

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit den vom Haupt- und Finanzausschuss empfohlenen Änderungen zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis: —  Ja-Stimmen: 18

 — Nein-Stimmen: 7

TOP 7

CDU-Anfrage: Regionaler — AF-1/2024

Flächennutzungsplan Vorentwurf 2024

Kürzlich wurde der Vorentwurf 2024 des Regionalen Flächennutzungsplan vorgestellt. In diesem sind bedeutende Planungen der Gemeinde Ober-Mörlen verworfen worden. Unter anderem wurde das beantragte Gewerbegebiet an der B275 Richtung Autobahn und Wohn/Mischgebiete in Langenhain-Ziegenberg nicht berücksichtigt. Dies und weitere Details des Planentwurfs würden dazu führen, dass die Gemeinde Ober-Mörlen weitreichend ihrem Entwicklungspotenzial beraubt werden würde.

Die CDU-Fraktion bittet daher den Gemeindevorstand um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Welche inhaltlichen Details des Planentwurfs sind dem Gemeindevorstand bekannt?

2. Wurde hierzu Widerspruch beim Regierungspräsidium gegen die Planungen im Vorentwurf 2024 erhoben?

3. Die Ortsumgehung Ober-Mörlen B275 einschließlich AS Ober-Mörlen ist nur im gemeinsamen Textteil in Tabelle 7 enthalten. Ist dies ausreichend für die weiteren Planungen oder muss die Ortsumgehung Ober-Mörlen B275 auch im Kartenteil enthalten sein? Wurde ggf. auch hier Widerspruch beim Regierungspräsidium erhoben?

4. Wann werden die gemeindlichen Gremien über den Vorentwurf 2024 bzw. Entwurf informiert und die Pläne in die Gemeindevertretung eingebracht?

5. Welche Maßnahmen plant der Gemeindevorstand einzuleiten, damit in der weiteren Bearbeitung des regFNP-Entwurfs die Interessen der Gemeinde Ober-Mörlen umfassend berücksichtigt werden?

Die Fortschreibung des Regionalen Flächennutzungsplans befindet sich (nach durch Corona bedingter Pause) noch immer im Anfangsstadium des Verfahrens. Die Möglichkeiten der Kommunen im Jahr 2019, Ihre Planungen im Onlinebeteiligungsverfahren (RegFNPViewer) sowie in einem sogenannten Kommunengespräch darzustellen und „anzumelden“, werden nach aktueller Ankündigung des Regionalverbandes ab Mitte April 2024 wiederholt, bevor das Verfahren mit der Einleitung der Anhörung der Träger öffentlicher Belange sowie der ersten Beteiligung der Öffentlichkeit fortgeführt wird. Die Gemeinde wird im Rahmen der vorgenannten Instrumente, des erneuten Onlinebeteiligungsverfahrens sowie Kommunengespräches, die Möglichkeit nutzen, um den Entfall einzelner angemeldeter Flächen im Vorentwurf 2024 zu hinterfragen und zu bemängeln bzw. die kommunalen Planungsabsichten in Gänze wiederholt darzustellen und auf deren Aufnahme zu bestehen.

Mit der Anhörung der Träger öffentlicher Belange sowie der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung wird, wie bereits beim RegionalenFlächennutzungsplan2010 seinerzeit, eine Stellungnahme der Gemeinde Ober-Mörlen hierzu verfasst, welche der Gemeindevertretung dann entsprechend vorgelegt wird.

Die Trasse der Ortsumgehung B275a war bereits in der Plankarte des Regionalen Flächennutzungsplans 2010 nicht dargestellt. Generell dient der Regionale Flächennutzungsplan der Ausweisung und Entwicklung von Bauflächen der Mitgliedskommunen des Regionalverbandes.

Für die Straßenplanungen zeichnet der Bundesverkehrswegeplan 2030 als Instrument der Verkehrsinfrastrukturplanung des Bundes verantwortlich, in dessen „Vordringlichem Bedarf“ sich die Planungen des Bundes zur Ortsumgehung B275a Ober-Mörlen nach wie vor befinden!

Unabhängig davon kann im Verfahren zur Fortschreibung des Regionalen Flächennutzungsplans seitens der Gemeinde Ober-Mörlen die Möglichkeit einer nachrichtlichen Übernahme der geplanten Trasse in die Plankarte angefragt werden!

TOP 8

CDU-Anfrage: Überprüfung des — AF-2/2024

Hydrantennetzes

Die Funktionsfähigkeit und einfache Auffindbarkeit der Hydranten sind essentiell für eine schnelle Brandbekämpfung durch die Feuerwehr. Sind diese gut ausgeschildert, lässt sich eine lange Suche nach Hydranten vermeiden. Aus diesem Grund gibt es regelmäßige Prüfintervalle und die Hydranten werden durch entsprechende Beschilderung gekennzeichnet. Diese Tätigkeiten und die Beschilderung liegen in der Verantwortung der Gemeinde.

Die CDU-Fraktion bittet daher den Gemeindevorstand um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Sind dem Gemeindevorstand fehlende Hinweisschilder oder Hinweisschilder mit falschem Standort bekannt?

2. In welchem zeitlichen Abstand werden die Hydranten überprüft? Gibt es hierzu Prüfprotokolle? Gibt es einen festgelegten Wartungsplan für die auszuführenden Tätigkeiten?

3. Wann wurden die Hydranten in der Gemeinde zuletzt auf ihren in den Karten ausgewiesenen Standort, deren Funktionsfähigkeit und Vollzähligkeit überprüft?

4. Wurden aufgedeckte Fehler in der Beschilderung und in der Funktion der Hydranten beseitigt?

5. Wann findet die nächste Überprüfung des Hydrantennetz durch die Verwaltung statt?

6. Wer haftet nach einem Schadensereignis für ggf. nicht ausgeführte Überprüfungen an Hydranten oder durch falsche Beschilderung?

7. Welche technischen Voraussetzungen und Berechtigungen sind nötig, damit die Feuerwehr den digitalen Hydrantenplan nutzen kann?

Das Hydrantennetz wird in regelmäßigen Abständen und nach den Vorgaben des DVGW-Regelwerks gewartet und kontrolliert. Diese Wartungen werden in einem speziellen Programm erfasst und dokumentiert. Hier sind auch entsprechende Wartungspläne hinterlegt.

Aktuell werden die Hydranten nacheinander kontrolliert. Dies geschieht immer, sobald es zeitlich machbar ist.

Wenn fehlende Hydranten-Schilder der Gemeinde bekannt sind, werden diese auch zeitnahe ersetzt. Wenn Bürger oder auch die Feuerwehr entsprechende Fehler feststellen, können diese gerne der Verwaltung mitgeteilt werden.

Im Schadenfall haftet die Gemeinde, da diese für die Sicherstellung des Brandschutzes verantwortlich ist.

Die Feuerwehr braucht keine technischen Voraussetzungen, sie muss sich nur bei der Verwaltung melden und mitteilen, welches Dateiformat benötigt wird.

TOP 9

Aktuelle Anfragen

Kai Ilge fragt nach, wann die Niederschriften von 2016 bis 2023 auf der Homepage hinterlegt werden. Mario Sprengel beantwortet, dass dies nach Rücksprache mit der Verwaltung alsbald passiert.

Vorsitzender der Gemeindevertretung Mario Sprengel schließt die Sitzung der Gemeindevertretung um 20:53 Uhr und bedankt sich bei den Ausschussmitgliedern für Ihre Teilnahme.

Ende der Sitzung: 20:53

Mario Sprengel  — Jan Krauße
Vorsitzender der Gemeindevertretung  — Schriftführer