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Ober-Mörler Nachrichten
Ausgabe 16/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Jagdrevierausschreibung

Die Jagdnutzung des Eigenjagdbezirks Ober-Mörlen wird zum 01.10.2023 auf die Dauer von 10 Jahren als Hochwildjagd verpachtet.

Die bejagbare Fläche beträgt ca. 125 ha. Ein Flächenzugang bzw. - Abgang während der Vertragslaufzeit ist vom Pächter zu akzeptieren

Vorkommende Wildarten: Rehwild als Stand-, Rot- und Wechselwild, Schwarzwild sowie alle in unserem Bereich vorkommenden Niederwildarten.

Der Nachweis der Jagdpachtfähigkeit sowie ein schlüssiges Bejagungskonzept sind beizufügen.

Die Verpachtung erfolgt im Wege der öffentlichen Ausbietung durch Einholung schriftlicher Gebote, die spätestens bis zum 31.05.2023 (Datum des Poststempels) mit Aufschrift „Jagdverpachtung Eigenjagdbezirk Ober-Mörlen“ an den Gemeindevorstand der Gemeinde Ober-Mörlen, Frankfurter Straße 31, 61239 Ober-Mörlen zu richten sind.

Die Gemeinde Ober-Mörlen behält sich die Erteilung des Zuschlags vor und ist weder an das Höchstgebot gebunden noch zur Zuschlagserteilung verpflichtet.

Zuzüglich wird eine noch festzusetzende, angemessene Wildschadensverhütungspauschale erhoben.

Auf den Jagdpachtpreis sowie die Wildschadenverhütungspauschale ist der jeweils gültige Mehrwehrsteuersatz zu entrichten.

Eine Besichtigung des Reviers ist nach Vereinbarung mit der Gemeinde Ober-Mörlen, Herrn Jan Krauße, (Tel.: 06002 50233) möglich.

Kristina Paulenz
Bürgermeisterin