Offenlegung der Unterlagen der Jahreshauptversammlung vom 13.03.2024
Nach der Satzung § 7 Abs. 4 der Jagdgenossenschaft Ober-Mörlen wird der Abschluss des Geschäftsjahres 2023 und der Haushaltsplan 2024 bei der Gemeindeverwaltung Ober-Mörlen in der Zeit vom 13.05.2024 bis 24.05.2024 im Bürgerbüro zur Einsicht offen gelegt.