Titel Logo
Ober-Mörler Nachrichten
Ausgabe 17/2026
Aus dem Rathaus wird berichtet
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Information zur Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen

Die Meldebehörde darf nach dem Bundesmeldegesetz (§ 50 Absatz 2 BMG) bestimmte Jubiläen veröffentlichen und an Mandatsträger sowie an Presse oder Rundfunk weitergeben. Dazu gehören Name, Wohnort sowie der Anlass des Jubiläums.

Welche Jubiläen werden veröffentlicht?
  •  Geburtstage ab dem 70. Lebensjahr
  •  Danach alle fünf Jahre (75., 80., 85. usw.)
  •  Ab dem 100. Geburtstag jeder weitere Geburtstag
  •  Ehejubiläen ab der Goldenen Hochzeit (50 Jahre) und alle folgenden Ehejubiläen
Widerspruch möglich

Wenn Sie keine Veröffentlichung wünschen, können Sie dem widersprechen.

Der Widerspruch ist persönlich im Bürgerbüro (mit Termin) oder per E-Mail an

info@ober-moerlen.de möglich.