Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die Nutzung von Kleingärten in Ober-Mörlen und Langenhain-Ziegenberg hin.
Ein Kleingarten ist ein Garten, der dem Nutzer (Kleingärtner) zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung dient (kleingärtnerische Nutzung).
Die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege sollen bei der Nutzung und Bewirtschaftung des Kleingartens berücksichtigt werden.
In vielen Kleingärten wird hin und wieder ein sogenanntes „Zweckfeuer“ entfacht. Leider werden neben Gartenabfällen und Astschnitt oft auch andere, nicht erlaubte Dinge, verbrannt.
Das Verbrennen von Stroh und sonstigen Abfällen ist ausdrücklich in der Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen geregelt. Die Verordnung können Sie auf der Homepage der Gemeinde unter www.ober-moerlen.de einsehen.
Des Weiteren weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass das dauerhafte oder auch nur zeitweilige Abstellen von Wohnwagen oder Wohnmobilen im Bereich von Kleingärten und Kleingartenanlagen im Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB) unzulässig ist. Verstöße hiergegen müssen unsererseits der uns übergeordneten Behörde, dem Fachdienst Bauordnung des Wetteraukreises, gemeldet werden.