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Ober-Mörler Nachrichten
Ausgabe 19/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des Nachrückens in die Gemeindevertretung

Kommunalwahl 2026

Der gewählte Bewerber

Herr Gottlieb Burk

ist durch seine Wahl zum 1. Beigeordneten aus der Gemeindevertretung ausgeschieden.

Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes rückt somit der nächste noch nicht berufene Bewerber mit den meisten Stimmen auf dem Wahlvorschlag der Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

Herr Johannes Heil, Ober-Mörlen

nach.

Ich weise darauf hin, dass gegen diese Bekanntmachung von jeder wahlberechtigten Person binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erhoben werden kann.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter, Frankfurter Str. 31, 61239 Ober-Mörlen, einzulegen.

Mario Sprengel
Bürgermeister