Gemäß § 45 der Straßenverkehrsordnung vom 06.03.2013 in der derzeit gültigen Fassung wird in Abstimmung mit der Polizei folgende verkehrsregelnde
Anordnung erlassen:
Im Zuge der Herstellung eines nachträglichen Kanalanschlusses für den Neubau Hs.-Nr. 16.wird die „Dr.-Werner-Stoll-Straße“ in diesem Bereich in der Zeit vom 06.05-13.05.2026 voll gesperrt.
Diese Anordnung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlassen und tritt mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen in Kraft.
Es wird um Beachtung der geänderten Verkehrsführung gebeten.
Ober-Mörlen, 30.04.2026