Wenn Sie am Fastnachtssonntag, den 02.03.2025, anlässlich des Ober-Mörlener Fastnachtsumzuges Getränke und/oder Speisen verkaufen möchten, sind Sie verpflichtet, dies gemäß §6 des Hessischen Gaststättengesetzes (HGastG) anzuzeigen.
Die schriftliche Anzeige muss bis spätestens zum 31.01.2025 bei der Gemeinde Ober-Mörlen eingereicht werden.
Für die Anzeige ist das Formular „Anzeige eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes“ zu verwenden. Dieses finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Ober-Mörlen unter:
www.ober-moerlen.de.
Kontakt für Rückfragen:
Herr Salzmann (Ordnungsamt)