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Ober-Mörler Nachrichten
Ausgabe 2/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Verkaufsstände am Fastnachtssonntag, den 02.03.2025

Anzeige eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes

Wenn Sie am Fastnachtssonntag, den 02.03.2025, anlässlich des Ober-Mörlener Fastnachtsumzuges Getränke und/oder Speisen verkaufen möchten, sind Sie verpflichtet, dies gemäß §6 des Hessischen Gaststättengesetzes (HGastG) anzuzeigen.

Die schriftliche Anzeige muss bis spätestens zum 31.01.2025 bei der Gemeinde Ober-Mörlen eingereicht werden.

Für die Anzeige ist das Formular „Anzeige eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes“ zu verwenden. Dieses finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Ober-Mörlen unter:

www.ober-moerlen.de.

Kontakt für Rückfragen:

Herr Salzmann (Ordnungsamt)

  • Adresse: 61239 Ober-Mörlen, Frankfurter Str. 31, Zimmer 2
  • Telefon: 06002/502-21
  • E-Mail: rene.salzmann@ober-moerlen.de