Aufgrund der aktuellen winterlichen Witterung wird darauf hingewiesen, dass Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sowie sonstige Verpflichtete den Winterdienst vor ihren Grundstücken nach Maßgabe der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Ober-Mörlen durchzuführen haben.
Bei Schneefall sind Gehwege und Überwege in ausreichender Breite zu räumen. Festgetretener oder auftauender Schnee ist - soweit möglich - zu beseitigen. Abflussrinnen sind bei Tauwetter freizuhalten. Als Streumaterial sind insbesondere Sand oder Splitt zu verwenden.
Der Winterdienst ist in der Zeit von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr sicherzustellen und bei Schneefall jeweils unverzüglich durchzuführen.
Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.
Um Kenntnisnahme und Beachtung wird gebeten.