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Ober-Mörler Nachrichten
Ausgabe 2/2026
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Durchführung des Winterdienstes entlang privater Grundstücke

Aufgrund der aktuellen winterlichen Witterung wird darauf hingewiesen, dass Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sowie sonstige Verpflichtete den Winterdienst vor ihren Grundstücken nach Maßgabe der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Ober-Mörlen durchzuführen haben.

Bei Schneefall sind Gehwege und Überwege in ausreichender Breite zu räumen. Festgetretener oder auftauender Schnee ist - soweit möglich - zu beseitigen. Abflussrinnen sind bei Tauwetter freizuhalten. Als Streumaterial sind insbesondere Sand oder Splitt zu verwenden.

Der Winterdienst ist in der Zeit von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr sicherzustellen und bei Schneefall jeweils unverzüglich durchzuführen.

Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.

Um Kenntnisnahme und Beachtung wird gebeten.

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Ober-Mörlen