Wir weisen nochmals darauf hin, dass gemäß § 6 Abs. 3 der Abfallsatzung der Gemeinde Ober-Mörlen Rasenschnitt und Laub nur über die Papiersäcke entsorgt werden darf, die im Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung verkauft werden. Pro Sack wird eine Gebühr von 3,00 € erhoben.
Gemäß § 6 Abs. 4 der Abfallsatzung der Gemeinde Ober-Mörlen ist die Anlieferung von Baum- und Astschnitt bis zu einem Astdurchmesser von 12 cm möglich. Die Anliefermenge wird auf jeweils eine Pkw-Anhängerladung von maximal 3 Kubikmetern Rauminhalt begrenzt.
Wir bitte alle Bürgerinnen und Bürger sich an die ordnungsgemäße Entsorgung von Grünschnitt zu halten.