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Ober-Mörler Nachrichten
Ausgabe 20/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Wahl der Schöffen und Hilfsschöffen für die Jahre 2024 bis 2028

Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 11.05.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen und Hilfsschöffen gefasst.

Die Vorschlagliste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom

22.05. bis 30.05.2023

in der Gemeindeverwaltung, Zimmer 2, zu jedermanns Einsicht aus.

Einsprüche können innerhalb einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zur Niederschrift bei der unterzeichneten Behörde erhoben werden.

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Ober-Mörlen