Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 11.05.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen und Hilfsschöffen gefasst.
Die Vorschlagliste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom
22.05. bis 30.05.2023
in der Gemeindeverwaltung, Zimmer 2, zu jedermanns Einsicht aus.
Einsprüche können innerhalb einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zur Niederschrift bei der unterzeichneten Behörde erhoben werden.