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Ober-Mörler Nachrichten
Ausgabe 20/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die nachstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Die nach § 97a Hessische Gemeindeordnung (HGO) erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

Hiermit genehmige ich gemäß § 97a HGO

1.

den Gesamtbetrag der in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 vorgesehenen Kredite in Höhe von

700.000 Euro

(in Worten: „siebenhunderttausend Euro")

gemäß § 103 Absatz 2 HGO.

2.

den in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 festgesetzen Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von

900.000 €

(in Worten: „neunhunderttausend Euro")

gemäß § 105 Absatz 2 HGO.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 19.05.2025 bis 30.05.2025 zu folgenden Uhrzeiten im Bürgerbüro, Frankfurter Str. 31 öffentlich aus:

Montag bis Freitag von 8:00-12:00 Uhr sowie

Mittwoch von 14:00-18:00 Uhr

Ober-Mörlen, den 12.05.2025

Der Gemeindevorstand
Mario Sprengel, Bürgermeister

Haushaltssatzung der Gemeinde Ober-Mörlen (Wetteraukreis)

für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I, S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Ober-Mörlen in ihrer Sitzung am 19.03.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf (Nr. 24)

-16.400.105 Euro

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf (Nr. 25)

16.395.650 Euro

mit einem Saldo von (Nr. 26)

-4.455 Euro

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf (Nr. 27)

-2.000 Euro

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf (Nr. 28)

0 Euro

mit einem Saldo von (Nr. 29)

-2.000 Euro

mit einem Überschuss von

-6.455 Euro

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf (Nr. 19)

803.955 Euro

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf (Nr. 23)

1.331.800 Euro

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf (Nr. 28)

-7.925.000 Euro

mit einem Saldo von (Nr. 29)

-6.593.200 Euro

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf (Nr. 31)

700.000 Euro

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf (Nr. 32)

-28.100 Euro

mit einem Saldo von (Nr. 33)

671.900 Euro

Zahlungsmittelfehlbedarf des Haushaltsjahres von

-5.117.345 Euro

festgesetzt.

Finanzierung des Zahlungsmittelbedarfs durch zur Verfügung stehende liquide Mittel.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2025 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 700.000 Euro festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 900.000,00 Euro festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf

310 %

b)

für Grundstücke (Grundsteuer B) auf

280 %

2.

Gewerbesteuer auf

360 %

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

§ 8

Jeder Produktbereich bildet hinsichtlich der laufenden Verwaltungstätigkeit ein Budget.

Im investiven Bereich werden die Budgets auf Produktebene gebildet.

Zahlungswirksame Mehrerträge eines Budgets können zur Deckung von Mehraufwendungen des gleichen Budgets herangezogen werden.

Ober-Mörlen, den 19.03.2025

Der Gemeindevorstand
Mario Sprengel
Bürgermeister