Gemäß § 45 der Straßenverkehrsordnung vom 06.03.2013 in der derzeit gültigen Fassung wird in Abstimmung mit der Polizei folgende verkehrsregelnde Anordnung erlassen:
Die Neugasse wird wegen der Durchführung von Bauarbeiten am 18. und 19.05.2026 in Höhe der Hausnummer 12 voll gesperrt.
Die bestehende Einbahnstraßenregelung wird für diesen Zeitraum aufgehoben.
Der Anliegerverkehr ist von beiden Seiten bis zur Baustelle frei.
Diese Anordnung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlassen und tritt mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen in Kraft.
Es wird um Beachtung der geänderten Verkehrsführung gebeten.